Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat in seiner Sitzung 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit gefasst.
Die Vorschlagsliste wird gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetzt (GVG) in der Zeit vom
03.07.2023 - 10.07.2023
zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Hörsel, OT Hörselgau, Hauptamt, Zimmer-Nr. 13, Waltershäuser Str. 16a, 99880 Hörsel,
während der Dienstzeiten
| Montag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
aufgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der Gemeindeverwaltung Hörsel, OT Hörselgau, Waltershäuser Str. 16a, 99880 Hörsel, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Hörsel, den 21.06.2023
gez. Kühn
1. Beigeordneter der Gemeinde Hörsel