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Hörselbote
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat in seiner Sitzung 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit gefasst.

Die Vorschlagsliste wird gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetzt (GVG) in der Zeit vom

03.07.2023 - 10.07.2023

zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Hörsel, OT Hörselgau, Hauptamt, Zimmer-Nr. 13, Waltershäuser Str. 16a, 99880 Hörsel,

während der Dienstzeiten

Montag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

aufgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der Gemeindeverwaltung Hörsel, OT Hörselgau, Waltershäuser Str. 16a, 99880 Hörsel, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Hörsel, den 21.06.2023

gez. Kühn

1. Beigeordneter der Gemeinde Hörsel