Zur Heilung eines Verfahrensfehlers werden nachfolgende Bekanntmachungen erneut veröffentlicht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat am 14.06.2023 mit Beschluss Nr. 29/ 2023 den Bebauungsplan „Gothaer Tor“ im Ortsteil Trügleben als Satzung beschlossen. Mit Schreiben vom 02.10.2023, eingegangen am 23.08.2023, wurde der o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, unter Hinweis auf die entsprechende Anwendung von §6 Abs. 4 BauGB durch die Genehmigungs-behörde wird §6 Abs. 4 Satz 4 BauGB wirksam, wonach die Genehmigung kraft Gesetzes als erteilt gilt.
Die Genehmigung ist nach der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) vom 22.08.1994 (GVBI. S. 1045) bekanntzumachen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Hörsel in Kraft.
Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann ab sofort in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hörsel während der üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
gez. — Hörsel den 11.12.2023
Seitz, Bürgermeister