| I. | Beschluss-Nr. 976/24-VV - Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Beschluss-Nr. 977/24-VV Entlastung Verbandsvorsitzender und dessen Stellvertreter | |||
| Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.04.2024 folgendes beschlossen: | |||
| 1. | Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 wird gemäß § 25 Abs. 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung wie folgt festgestellt und bestätigt: | ||
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| a) | Bereich Trinkwasser mit einem Jahresverlust von | -23.649,58 € |
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| b) | Bereich Abwasser mit einem Jahresgewinn von | 84.247,97 € |
| 2. | Der Jahresverlust im Bereich Trinkwasser und der Jahresgewinn im Bereich Abwasser werden auf neue Rechnung vorgetragen. | ||
| 3. | Mit Bestätigung des Jahresabschlusses 2019 werden der Verbandsvorsitzende und dessen Stellvertreter für das Jahr 2019 entlastet. | ||
| II. | Auszug aus dem Bestätigungsvermerk der zum Wirtschaftsprüfer bestellten RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG für den Jahresabschluss 2019: | |||
| „…Wir haben den Jahresabschluss des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal, Sonneborn,- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal, Sonneborn, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. | |||
| Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse | |||
| - | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Thüringen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (in der zum 1. Januar 2015 geltenden Fassung) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und | ||
| - | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Thüringen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (in der zum 1. Januar 2015 geltenden Fassung) und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. | ||
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
| RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG — Leipzig, 8. März 2024 Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft | |
| - Siegel - | |
| gez. Hartmut Pfleiderer Wirtschaftsprüfer | gez. Daniel Preißler Wirtschaftsprüfer |
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| III. | Der Jahresabschluss 2019 kann in der Zeit vom 03.06.2024 bis zum 14.06.2024 in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal, Am Arzbach 2 in 99869 Sonneborn während der Geschäftszeiten eingesehen werden. |
gez. Eva-Marie Schuchardt — Sonneborn, 29. April 2024
Verbandsvorsitzende