Werte Bürgerinnen und Bürger,
in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 wurde die Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen.
Die am 01.01.2025 in Kraft getretene Reform der Grundsteuer stellt die Gemeinde Hörsel, genauso wie andere Kommunen, vor eine große finanzielle Herausforderung. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune, die damit zum Beispiel Infrastruktur, Straßen, Friedhöfe, Dorfgemeinschaftshäuser, Kindertageseinrichtungen und andere öffentliche Dienstleistungen finanziert.
In den letzten Jahren sind die Kosten für Infrastruktur, öffentliche Dienstleistungen und Investitionen deutlich gestiegen.
Die Erhöhung der Hebesätze ist notwendig um die finanzielle Stabilität unserer Gemeinde langfristig zu sichern und die stetig steigenden Ausgaben decken zu können.
Um die dadurch steigende finanzielle Belastung nicht nur auf die Grundstückseigentümer zu verteilen, wird der Hebesatz zur Gewerbesteuer ebenfalls angehoben.
Mit dieser Maßnahme stellen wir sicher, dass die Gemeinde auch in Zukunft ihre Aufgaben erfüllen und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger sichern kann.
Ihre Gemeindeverwaltung