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Hörselbote
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

Satzung

über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Hörsel

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965), in der jeweils gültigen Fassung, und § 16 Gewerbesteuergesetz vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel in der Sitzung am 13.05.2025 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Hörsel wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

400 v. H.

(Grundsteuer A)

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

450 v. H.

(Grundsteuer B)

(3)

Gewerbesteuer

420 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

(1) Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Hörsel vom 06.01.2025 außer Kraft.

Hörsel, den 22.05.2025

gez. Florian Seitz

Bürgermeister — (Siegel)