Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Besucherinnen und Besucher des Friedhofs in der Gemeinde Hörsel auf folgendes aufmerksam machen:
Bitte legen Sie keine Blumengestecke, Kränze oder sonstige Gegenstände direkt vor oder auf die Stelen der sogenannten Grünen Wiese (halbanonyme Grabstätten). Leider kommt es vermehrt vor, dass insbesondere durch Blumengestecke die Namen der in der untersten Reihe genannten Verstorbenen verdeckt werden. Dies ist den Angehörigen gegenüber respektlos und widerspricht dem würdevollen Charakter dieser Grabform.
Wir weisen zudem darauf hin, dass gemäß § 16a Abs. 2 der Friedhofssatzung keine individuelle Gestaltung dieser Grabstätten zulässig ist. Die Pflege erfolgt ausschließlich durch den Bauhof der Gemeinde Hörsel. Blumen, Gestecke und Kränze dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Die Rasenfläche sowie deren Umrandung dürfen nicht betreten oder anderweitig genutzt werden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht - sowohl auf die Angehörigen anderer Verstorbener als auch auf die Mitarbeitenden des Bauhofs, denen durch korrektes Verhalten die Pflege der Anlage erheblich erleichtert wird.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Wahrung eines würde- und respektvollen Ortes der Erinnerung.
Ihre Gemeindeverwaltung Hörsel