Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Hauptamt eingesehen werden können.
Beschluss-Nr. 22/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2025, das Unternehmen Reinhardt Feickert GmbH, 99310 Witzleben/Ilm für den 1. Nachtrag in Höhe von 3.281,43 Euro/brutto und den 2. Nachtrag in Höhe von 22.093,08 Euro/brutto für die Gemeinschaftsmaßnahme Burlaer Straße im OT Mechterstädt zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Nachträge entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 23/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2025, den Auftrag zur Beschaffung und den Aufbau der neuen Spielgeräte für den Spielplatz OT Fröttstädt an die Firma spielart GmbH aus Laucha mit einer Auftragssumme i.H.v. 48.236,65 €/ brutto zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Beschluss-Nr. 24/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2025 das Unternehmen G.B.Bioenergie GmbH, 99869 Nessetal OT Goldbach für Sanierungsarbeiten im Hausanschlussraum der Herrngasse 94 OT Fröttstädt in Höhe von 13.180,44 Euro/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 25/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2025 das Unternehmen Neumann GmbH, 99880 Waltershausen für die Bodenbelagsarbeiten im Kindergarten OT Hörselgau in Höhe von 14.219,83 Euro/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 26/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2025 das Ingenieurbüro Oppermann GmbH, 99867 Gotha, für die Planung (Lph 1-4 einschließlich der Entwurfsvermessung) des grundhaften Ausbaus der Häuserallee im OT Neufrankenroda mit einer Auftragssumme in Höhe von 18.713,45 Euro/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Honorarauftrag entsprechend zu unterzeichnen.
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Beschluss-Nr. 27/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2025 das Ingenieurbüro Oppermann GmbH, 99867 Gotha, für die Planung (Lph 1-9 einschließlich der Entwurfsvermessung) des ländliches Weges Goldbacher Weg im OT Metebach mit einer Auftragssumme in Höhe von 13.830,04 Euro/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Honorarauftrag entsprechend zu unterzeichnen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 28/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.25 den Gestattungsvertrag mit der JUWI GmbH aus Wörrstadt über die Fundamentfläche für die Windenergieanlage WEA 2 im Windpark Ebenheim-Weingarten 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag entsprechend zu unterzeichnen.
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Beschluss-Nr. 29/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.25 den Gestattungsvertrag mit der JUWI GmbH aus Wörrstadt über die Abstandsflächen für die Windenergieanlage WEA 2 im Windpark Ebenheim-Weingarten 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag entsprechend zu unterzeichnen.
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Beschluss-Nr. 30/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.25 den Gestattungsvertrag mit der JUWI GmbH aus Wörrstadt über die Abstandsflächen für die Windenergieanlage WEA 3 im Windpark Ebenheim-Weingarten 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag entsprechend zu unterzeichnen.
Der Beschluss wird mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss-Nr. 31/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2025 das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlgittermastes zur Nutzung für das Mobilfunknetz der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG im Außenbereich der Gemarkung Ebenheim, Flur 2, Flurstück 55 zu erteilen.
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.