Die Jagdgenossenschaft Laucha hat beschlossen (Beschluss-Nr. 4-2019 der JG Laucha), den Reinertrag der Jagdjahre 2015 - 2019, aus der Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, an die Jagdgenossen auszuzahlen.
Die Auszahlung erfolgt auf der Basis der Reinertragsrechnung.
Beginn des Ausschüttungsanspruchs: 26.07.2024
Ende des Ausschüttungsanspruchs: 26.01.2025
Gemäß §14 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Laucha vom 19.09.2007, kann jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Hörsel, die Zahlung seines Anteiles am Reinertrag der Jagdnutzung schriftlich oder mündlich, beim Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft beantragen. Für alle Reinertragsanteile, die nicht zur Auszahlung beantragt werden, erlischt der Anspruch des jeweiligen Jagdgenossen, nach Ablauf von 6 Monaten am 26.01.2025 endgültig.
Erster Auszahlungstermin ist Mittwoch der 31.07.2024
Letzter Auszahlungstermin ist Mittwoch der 05.02.2025
Ort der Auszahlung: Parkgaststätte Laucha jeweils ab 15:00 Uhr.
Die danach verbleibenden Mittel werden entsprechend den Beschlüssen der Jagdgenossenschaft Laucha verwendet.
Für die Auszahlung muss das Eigentum durch den Jaggenossen nachgewiesen werden. Als Nachweis zählen Grundbuchnachweise im Zusammenhang mit dem Personalausweis. Bei Erbengemeinschaften erfolgt die Ausschüttung des Reinertrages nur an eine berechtigte Person für alle Grundstückseigentümer gemeinsam.
Laucha den 01.07.2024
Heinrich Habbicht
Jagdvorsteher