Werte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hörsel,
aufgrund vermehrter Beschwerden und eigener Feststellungen möchten wir hiermit die Grundstückseigentümer/Mieter an die Reinigungspflicht von Straße und Gehweg erinnern. Diese ist geregelt in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hörsel und kann im Internet unter www.hoersel.de nachgelesen werden.
Denken Sie bitte auch daran, dass Anpflanzungen wie Bäume, Büsche und Hecken entsprechend der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) nicht über die Grundstücksgrenze hinaus in den Straßen- und/oder Gehwegbereich wachsen dürfen und somit Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden.
Das Lichtraumprofil (Durchgangshöhe) über Gehwegen von 2,50m und über Fahrbahnen von 4,50m muss stets gegeben sein.
Die Nichteinhaltung dieser Tatbestände stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sowohl die Straßenreinigung als auch die Beseitigung der Anpflanzungen können auf Kosten des Grundstücksbesitzers durch die Gemeinde angeordnet werden kann, wenn dieser der Aufforderung nicht nachkommt.
Ihr Ordnungsamt