| Hier: | Flurbereinigungsverfahren Hastrungsfeld-Burla, Herstellung der Verfahrensgrenze |
| Az.: | 3-2-0308 |
Im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, führen wir die oben näher bezeichneten Vermessungs- und ggf. Abmarkungsarbeiten durch. Wir bearbeiten den folgenden Abschnitt:
Gemeinde Hörsel, Gemarkung Ebenheim, Grenzzug 2
Die örtlichen Vermessungsarbeiten beginnen ab Monat September 2024 und werden einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Zur Ausführung der Vermessungsarbeiten werden wir voraussichtlich Ihre Grundstücke betreten müssen.
Wir bitten Sie hiermit, uns den Zutritt zu Ihren Grundstücken zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung.
Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein. Kosten dafür können leider nicht erstattet werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontaktaufnahme erfolgt durch die Mitarbeiter der Vermessungsstelle vor Ort oder unter:
Kataster- und Vermessungsbüro
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein
Obere Braugasse 15
98646 Hildburghausen
| Tel.: | 03685 / 4196920 |
| Mobil: | 0152 / 24094433 |
| E-Mail: | info@vermessung-hildburghausen.de |
Hildburghausen, 19.08.2024
gez.
Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur