Auf der Grundlage der §§ 20, 23 und 36 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in Verbindung mit § 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal im Bereich Trinkwasser folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026:
Der Nachtragswirtschaftsplan Trinkwasser für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um | ver- mindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | ||||
| 1. | im Erfolgsplan |
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| die Erträge |
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| 1.309.294 € | 1.309.294 € |
| die Aufwendungen | 3.900 € |
| 1.269.480 € | 1.273.380 € |
| Gewinn |
| 3.900 € | 39.814 € | 35.914 € |
| 2. | im Vermögensplan |
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| Einnahmen | 628.300 € |
| 1.224.015 € | 1.852.315 € |
| Ausgaben | 628.300 € |
| 1.224.015 € | 1.852.315 € |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Bereich Trinkwasser wird festgesetzt in Höhe von:
1.600.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird:
| von | 600.000 € |
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| um | 250.000 € | erhöht |
| und damit auf | 850.000 € | neu festgesetzt. |
Der Höchstbetrag des Kassenkredites im Bereich Trinkwasser zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2026 unverändert festgesetzt in folgender Höhe:
143.000 €.
Der Stellenplan ist unverändert dem Wirtschaftsplan beigefügt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 wird hiermit bekanntgegeben.
II. Beschluss und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat am 02.07.2026 mit Beschluss Nr. 15/26-VV den 1. Nachtragshaushalt 2026 im Bereich Trinkwasser beschlossen. |
| 2. | Die Nachtragshaushaltssatzung 2026 beinhaltet den im Tenor benannten genehmigungspflichtigen Bestandteil. Darüber hinaus sind keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten. |
| 3. | Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat den Rechtsmittelverzicht erklärt. |
Mit Schreiben vom 09.07.2026 hat das Landratsamt des Landkreises Gotha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 60 ThürKO sowie § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
| 1. | Die im Rahmen des Bescheides vom 23.01.2026 genehmigte Höhe des Gesamtbetrages der Kredite i.H.v. 940.000 € wird geändert und i.H.v. 1.600.000 € rechtsaufsichtlich genehmigt. |
| 2. | Die in § 3 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden i.H.v. 850.000 € rechtsaufsichtlich genehmigt, soweit sie nicht bereits Bestandteil der Genehmigung vom 23.01.2026 waren. |
Auslegungshinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung 2026 für den Bereich Trinkwasser mit samt Anlagen, Beschlüssen und dem Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 14.09.2026 bis 25.09.2026 in der Geschäftsstelle des WAZV Mittleres Nessetal, Am Arzbach 2, 99869 Sonneborn, während der Geschäftszeiten und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung wie o.g. zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Sonneborn, 21.07.2026
gez. Eva-Marie Schuchardt
Verbandsvorsitzende