Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Hauptamt eingesehen werden können.
Beschluss-Nr. 32/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beruft in seiner Sitzung am 02.09.2025 Frau Marita Dargies zur Wahlleiterin der Gemeinde Hörsel für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Weingarten im Jahr 2025.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 33/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beruft in seiner Sitzung am 02.09.2025 Frau Saskia Wänke zur stellvertretenden Wahlleiterin der Gemeinde Hörsel für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Weingarten im Jahr 2025.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 34/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 02.09.2025 die Trägerschaft mit der Evangelisch Lutherischen Kirchgemeinde Mechterstädt-Laucha zur Betreibung des evangelischen Kindergartens „Pusteblume“ in Hörsel OT Laucha zu kündigen.
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Beschluss-Nr. 35/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 02.09.2025, dem Einzelabrufvertrag mit der Rosenbauer Deutschland GmbH/ Luckenwalde zur Lieferung eines TSF-W für die Feuerwehr Aspach mit einem Gesamtpreis i.H.v. 208.741,00 €/Netto zuzustimmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 36/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 02.09.2025, die Fa. BAC Spezial GmbH, 99955 Bad Tennstedt für den Abbruch und die Entsorgung gefährlicher Baustoffe am Gemeindebauhof OT Hörselgau in Höhe von 44.084,80 Euro/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 37/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 02.09.2025, eine Teilfläche des Flurstückes 2, Flur 2 in der Gemarkung Ebenheim zum Kaufpreis i.H.v. 1,11 €/m² an den Energieversorger TEAG Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt zu veräußern. Die Kaufnebenkosten einschließlich der Grunderwerbssteuer und der Kosten für die Trennvermessung sind durch den Käufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag entsprechend zu verhandeln und abzuschließen.
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.