Beschluss Nr. GR/570/51/2023
Sitzungsdatum: 21.11.2023
Beschluss über die Klarstellungssatzung der Gemeinde Föritztal für die Ortslage Gefell nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) in Verbindung mit §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21.11.2023 die folgende Satzung zur Klarstellung und Festsetzung der Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich im Ortsteil Gefell.
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Die im Zusammenhang bebaute Ortslage (§ 34 BauGB) umfasst das innerhalb der beigefügten Karte (Anlage 1) durch Klarstellungslinie umrandete Gebiet. Die rotgekennzeichnete Linie (siehe Anlage 1) stellt jeweils die Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich klar.
(2) Die beigefügte Karte mit Planungsstand vom 21.06.2023 ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Datum der Ausfertigung: 23.11.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal