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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Gemeinderates

Beschluss Nr. GR/051/05/2024

Sitzungsdatum: 10.12.2024

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 10.12.2024

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils

Datum der Ausfertigung: 11.12.2024

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/052/05/2024

Sitzungsdatum: 10.12.2024

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 05.11.2024

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 05. November 2024 zu genehmigen

Datum der Ausfertigung: 11.12.2024

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/053/05/2024

Sitzungsdatum: 10.12.2024

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 05.11.2024 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 05. November 2024 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/047/04/2024 vom 05.11.2024

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 05.11.2024

Beschluss Nr. GR/048/04/2024 vom 05.11.2024

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 24.09.2024

Beschluss Nr. GR/049/04/2024 vom 05.11.2024

Beschluss über den Erwerb von Grundstücken in der Gemarkung Judenbach im Wege des Verzichts auf Landabfindung der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/050/04/2024 vom 05.11.2024

Beschluss über die Zustimmung zur Verhandlung über die Abfindung nach § 44 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz im Flurbereinigungsverfahren Gefell

Datum der Ausfertigung: 11.12.2024

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/054/05/2024

Sitzungsdatum: 10.12.2024

Beschluss über die Zustimmung zur Berufung des Ortswegewartes der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 der Berufung des Herrn Frank Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg zum Ortswegewart der Gemeinde Föritztal zuzustimmen.

Die Berufungsurkunde ist durch die Bürgermeisterin auszuhändigen.

Datum der Ausfertigung: 11.12.2024

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/055/05/2024

Sitzungsdatum: 10.12.2024

Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses GR/046/04/2024

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 den Beschluss Nr. GR/046/04/2024 über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Föritztal über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern aufzuheben.

Datum der Ausfertigung: 11.12.2024

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/056/05/2024

Sitzungsdatum: 10.12.2024

Beschluss über die Satzung der Gemeinde Föritztal über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 die Satzung der Gemeinde Föritztal über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern.

Datum der Ausfertigung: 11.12.2024

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/057/05/2024

Sitzungsdatum: 10.12.2024

Beschluss über die Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bewilligt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die nachfolgend genannten außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024:

Vermögenshaushalt:

- außerplanmäßige Ausgaben -

HHST.: 2/77000.93527

Ankauf Winterausrüstung für Traktor

Schneepflug

5.950,00 €

Salzstreuer

8.330,00 €

Diese Mehrausgaben werden durch eine Entnahme aus der Rücklage refinanziert.

Datum der Ausfertigung: 11.12.2024

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/058/05/2024

Sitzungsdatum: 10.12.2024

Beschluss über die Zustimmung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik - " Heimatenergie Haßlach Pressig1" und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Pressig

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erteilt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik - " Heimatenergie Haßlach Pressig1“ und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Pressig die gemeindenachbarliche Zustimmung

Datum der Ausfertigung: 11.12.2024

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/059/05/2024

Sitzungsdatum: 10.12.2024

Beschluss über die Zustimmung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stockheim

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB erteilt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stockheim die gemeindenachbarliche Zustimmung.

Datum der Ausfertigung: 11.12.2024

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal