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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

Jeder Einwohner hat das Recht, nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Gegen folgende aufgeführte Datenübermittlungen kann schriftlich, ohne Angabe von Gründen, widersprochen werden:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträgerinnen und -träger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 3 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person (§ 42 Absatz 3 BMG in Verbindung mit § 42 Absatz 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absatz 1 BMG)
  • Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 58c Absatz 1 Soldatengesetz. Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige. Diese Übermittlungssperre kann nur von deutschen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eingerichtet werden.

Ihren Antrag können Sie persönlich im Einwohnermeldeamt Föritztal stellen oder schriftlich an die Gemeinde Föritztal, Einwohnermeldeamt, Schierschnitzer Str. 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz senden.

Einwohnermeldeamt

Föritztal