Beschluss Nr. BA/417/33/2023
Sitzungsdatum: 04.04.2023
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 14.02.2023.
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 04.04.2023, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 14.02.2023 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 05.04.2023
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. BA/418/33/2023
Sitzungsdatum: 04.04.2023
Bauantrag zum Vorhaben Errichtung Wohnhaus auf dem Flurstück 13/4 in der Gemarkung Mark.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung Wohnhaus in Föritztal OT Mark auf dem Flurstück 13/4 in der Gemarkung Mark zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 05.04.2023
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. BA/419/33/2023
Sitzungsdatum: 04.04.2023
Bauantrag zum Vorhaben Wohnraumerweiterung und Anbau von Überdachung und Balkon an einem Wohnhaus auf dem Flurstück 159/13 in der Gemarkung Schierschnitz.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Wohnraumerweiterung und Anbau von Überdachung und Balkon an einem Wohnhaus in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 159/13 in der Gemarkung Schierschnitz
zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 05.04.2023
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. BA/420/33/2023
Sitzungsdatum: 04.04.2023
Tekturantrag zum Vorhaben Neubau Garage mit Carport und Lagerraum - 2. Tekturplanung: Erhöhung des Kniestocks; Nutzungsänderung im DG zur Ferienwohnung auf dem Flurstück 1353/11 in der Gemarkung Heinersdorf.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zum Vorhaben Neubau Garage mit Carport und Lagerraum_2. Tekturplanung: Erhöhung des Kniestocks; Nutzungsänderung im DG zur Ferienwohnung in Föritztal OT Heinersdorf auf dem Flurstück 1353/11 in der Gemarkung Heinersdorf zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 05.04.2023
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. BA/421/33/2023
Sitzungsdatum: 04.04.2023
Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung Geschäftshaus als Wohngebäude, Errichtung von 6 Garagen und 5 Carport-Stellplätzen auf dem Flurstück 626/22 in der Gemarkung Neuhaus.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung Geschäftshaus als Wohngebäude, Errichtung von 6 Garagen und 5 Carport-Stellplätzen in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 626/22 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 05.04.2023
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. BA/422/33/2023
Sitzungsdatum: 04.04.2023
Bauantrag zum Vorhaben Terrassenüberdachung und Überdachung an Garage auf dem Flurstück 192/7 in der Gemarkung Schwärzdorf.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Terrassenüberdachung und Überdachung an Garage in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 192/7 in der Gemarkung Schwärzdorf zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 05.04.2023
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. BA/423/33/2023
Sitzungsdatum: 04.04.2023
Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Wintergartens auf dem Flurstück 119/16 in der Gemarkung Föritz.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Wintergartens in Föritztal OT Föritz auf dem Flurstück 119/16 in der Gemarkung Föritz zu erteilen
Datum der Ausfertigung: 05.04.2023
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. BA/424/33/2023
Sitzungsdatum: 04.04.2023
Bauantrag zum Vorhaben Schaffung von Stellflächen für LKW Sattelauflieger auf dem Flurstück 803/26 in der Gemarkung Heubisch.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Schaffung von Stellflächen für LKW Sattelauflieger in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 803/26 in der Gemarkung Heubisch nicht zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 05.04.2023
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. BA/425/33/2023
Sitzungsdatum: 04.04.2023
Bauantrag zum Vorhaben Neubau einer Produktionshalle auf den Flurstücken 287/4, 277/8 und 277/7 in der Gemarkung Mupperg.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Neubau einer Produktionshalle in Föritztal OT Mupperg auf den Flurstücken 287/4, 277/8 und 277/7 in der Gemarkung Mupperg zu erteilen sowie dem Umfang der Befreiungen zuzustimmen:
Hier: Teilweise Überbauung des festgesetzten Grünstreifens, da an bestehende und genehmigte Lagerhalle angebaut wird und die Bauflucht übernommen werden muss.
Für die überbaute Grünfläche werden vom Bauherren Kompensationsmaßnahmen durch Anlegen einer Ersatzgrünfläche oder durch Pflanzen verschiedener einheimischer Gehölze durchgeführt.
Datum der Ausfertigung: 05.04.2023
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal