Zur Wahl des Bürgermeisters wurde vom Wahlausschuss der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 2. September 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der Wahlberechtigten: | 7170 |
| Zahl der Wähler: | 5421 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): | 70 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): | 5351 |
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| Kennwort des Wahlvorschlags | Vor- und Nachnamen der Bewerber/-innen | Stimmen | Gewählt ist 1) | Es findet Stich- wahl statt 2) |
| AfD Alternative für Deutschland | Tino Kaiser | 1840 |
| X |
| CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands | Silke Fischer | 2542 |
| X |
| SPD Sozial- demokratische Partei Deutschlands | Thomas Welscher | 490 |
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| FDP Freie Demokratische Partei | Peter Oberender | 479 |
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| 1) Der Gewählte ist durch X gekennzeichnet. 2) Die an der Stichwahl teilnehmenden Bewerber sind durch X gekennzeichnet | ||||
Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Föritztal, den 2. September 2024
Johannes Rebhan
Gemeindewahlleiter