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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Föritztal am 1. September 2024

Zur Wahl des Bürgermeisters wurde vom Wahlausschuss der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 2. September 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

7170

Zahl der Wähler:

5421

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

70

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

5351

 — 

Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Föritztal, den 2. September 2024

Johannes Rebhan

Gemeindewahlleiter