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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz

Beschluss Nr. BA/065/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 27.05.2025.

Aufgrund der §§ 22, Abs. 1, Satz 1 und 26, Abs. 3, Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. Seiten 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit § 19, Abs. 1, Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024, beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 27. Mai 2025 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/066/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.08.2025.

Aufgrund der §§ 22, Abs. 1, Satz 1 und 26, Abs. 3, Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. Seiten 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit § 19, Abs. 1, Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024, beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 6. Sitzung am 07. August 2025 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/067/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauvoranfrage zum Vorhaben Bebauung mit drei Einfamilienhäusern auf dem Flurstück 23/9 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Bebauung mit drei Einfamilienhäusern in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 23/9 in der Gemarkung Judenbach in Aussicht zu stellen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/068/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vorhaben Errichtung einer unterirdischen Löschwasserzisterne mit Feuerwehrstellplatz und Umsetzen einer Vereins-Lagerhütte auf dem Flurstück 146/34 in der Gemarkung Föritz.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, gibt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 die Zustimmung zum Antrag auf die 1. Verlängerung der Baugenehmigung für das Vorhaben Errichtung einer unterirdischen Löschwasserzisterne mit Feuerwehrstellplatz und Umsetzen einer Vereins-Lagerhütte in Föritztal OT Föritz auf dem Flurstück 146/34 in der Gemarkung Föritz.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/069/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauvoranfrage zum Vorhaben Bau eines Einfamilienhauses, eingeschossig, ohne Keller, mit Doppelgarage auf dem Flurstück 523/20 in der Gemarkung Rottmar.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Bau eines Einfamilienhauses, eingeschossig, ohne Keller, mit Doppelgarage in Föritztal OT Rottmar auf dem Flurstück 523/20 in der Gemarkung Rottmar in Aussicht zu stellen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/070/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauantrag zum Vorhaben Staatl. GS "Dr. Martin Luther" Judenbach, Sanierung des Kleinsportfeldes und Neugestaltung von Spiel- und Ruhezonen, einschl. investiver Begleitmaßnahmen auf dem Flurstück 65/17 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Staatl. GS „Dr. Martin Luther“ Judenbach, Sanierung des Kleinsportfeldes und Neugestaltung von Spiel- und Ruhezonen, einschl. investiver Begleitmaßnahmen in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 65/17 in der Gemarkung Judenbach zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/071/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Antrag auf Nutzungsänderung der Garage zu Hobbywerkstatt, Anbau Überdachung 1 und 2, Schuppen auf dem Flurstück 130/5 in der Gemarkung Weidhausen.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung Garage zu Hobbywerkstatt, Anbau Überdachung 1 und 2, Schuppen in Föritztal OT Weidhausen auf dem Flurstück 130/5 in der Gemarkung Weidhausen zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/072/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Schleuderbetonmastes; H= 55,00 m, sowie Outdoor-Systemtechnik auf Fundament auf dem Flurstück 1415/3 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Schleuderbetonmastes, H= 55,00 m, sowie Outdoor-Systemtechnik auf Fundament in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 1415/3 in der Gemarkung Judenbach zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/073/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauantrag zum Vorhaben Wiederaufbau einer Garage am bestehenden Abstellhaus auf dem Flurstück 422/14 in der Gemarkung Oerlsdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Wiederaufbau einer Garage am bestehenden Abstellhaus in Föritztal OT Oerlsdorf auf dem Flurstück 422/14 in der Gemarkung Oerlsdorf zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/074/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauantrag zum Vorhaben Anbau eines Wintergartens und Errichtung von einem Carport, einer Werkstatt und einer Holzlege sowie Anbau eines Stalls an eine bestehende Garage, welche zu einer Werkstatt umgebaut wird, auf den Flurstücken 152/5 und 152/8 in der Gemarkung Neuenbau.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau eines Wintergartens und Errichtung von einem Carport, einer Werkstatt und einer Holzlege sowie Anbau eines Stalls an eine bestehende Garagem welche zu einer Werkstatt umgebaut wird, in Föritztal OT Neuenbau auf den Flurstücken 152/5 und 152/8 in der Gemarkung Neuenbau zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/075/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauantrag zum Vorhaben Anbau eines Außenabstellraumes an die bestehende Garage, Neubau einer Zaunanlage/Gabionenwand mit 2,00 m Höhe an der Grenze und Errichtung eines Spielhauses auf dem Flurstück 130/4 in der Gemarkung Weidhausen.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau eines Außenabstellraumes an die bestehende Garage, Neubau einer Zaunanlage/Gabionenwand mit 2,00 m Höhe an der Grenze und Errichtung eines Spielhauses in Föritztal OT Weidhausen auf dem Flurstück 130/4 in der Gemarkung Weidhausen zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/076/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppen in Föritztal auf dem Flurstück 192/7 in der Gemarkung Schwärzdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppens in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 192/7 in der Gemarkung Schwärzdorf zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/077/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauvoranfrage zum Vorhaben Neubau eines Batteriespeichers auf dem Flustück 495/5 in der Gemarkung Heubisch

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Neubau eines Batteriespeichers in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 495/5 in der Gemarkung Heubisch in Aussicht zu stellen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/078/06/2025

Sitzungsdatum: 07.08.2025

Bauantrag zum Vorhaben Neubau Kellerraum und Aufbau Doppelgarage auf dem Flurstück 48/6 in der Gemarkung Jagdshof.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 6. Sitzung am 07.08.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau Kellerraum und Aufbau Doppelgarage in Föritztal OT Jagdshof auf dem Flurstück 48/6 in der Gemarkung Jagdshof zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 08.08.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender