Gemeinde Föritztal
Freistaat Thüringen
Auf Grund des § 60 der ThürKO vom 16. August 1993 (GVBL. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S. 41) zuletzt geändert Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBL. S. 277, 288) hat der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 die folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um € | ver- mindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
| gegenüber bisher € | auf nun- mehr € verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 874.300 |
| 13.885.900 | 14.760.200 |
| die Ausgaben | 874.300 |
| 13.885.900 | 14.760.200 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 178.700 |
| 1.278.200 | 1.456.900 |
| die Ausgaben | 178.700 |
| 1.278.200 | 1.456.900 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 250.000,00 Euro um 50.000,00 Euro vermindert und damit auf 200.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0,00 Euro um 0,00 Euro erhöht - vermindert - und damit auf 0,00 Euro neu festgesetzt.
§ 4
Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert:
bleiben unverändert
| (Steuerart) | erhöht | vermindert | gegenüber | auf nunmehr |
| um v.H. | um v.H. | bisher v.H. | v.H. |
| 1. |
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| 2. |
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| 3. |
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§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Föritztal, den 03.11.2025
Gemeinde Föritztal
Silke Fischer
- Bürgermeisterin - — (Dienstsiegel)
II.
Beschluss und Genehmigungsvermerk
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Föritztal wurde in der Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 21.10.2025 beschlossen und ordnungsgemäß beim Landratsamt Sonneberg, Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Das Landratsamt Sonneberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.10.2025 die die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.
III.
Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung
1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen in der Zeit
vom 17.11.2025 bis zum 15.12.2025
bei der Gemeindeverwaltung Föritztal während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus (§ 57 Abs. 3 ThürKO).
Darüber hinaus wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Föritztal geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Föritztal, den 03.11.2025
Gemeinde Föritztal
Silke Fischer
Bürgermeisterin — (Dienstsiegel)