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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Föritztal (Planungsstand: 21.10.2025)

Der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Föritztal am 22.06.2021 gefasst (Beschluss Nr. GR/307/26/2021). Die ortsübliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte am 21.07.2021 im „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal.

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das Gebiet der Gemeinde Föritztal einschließlich aller 19 Ortsteile und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar. Im FNP wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde.

Der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal hat mit Beschluss (Beschluss Nr. GR/136/12/2025) vom 21.10.2025 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Föritztal in der Fassung vom 21.10.2025 nebst Begründung, Umweltbericht und Anlagen gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Um die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, liegen der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes und dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anlagen in der Zeit

vom 13. November 2025 bis 19. Dezember 2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag und Freitag:

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Föritztal, bei Herrn Heinze, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Innerhalb der Auslegungszeit können mit Herrn Heinze telefonisch unter der Ruf-Nr. 036764 796-31 Termine vereinbart werden.

In dieser Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. In der gleichen Zeit werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden frühzeitig an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes beteiligt.

Weiterhin können die Unterlagen im Auslegungszeitraum auch im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Föritztal unter:

www.foeritztal.de/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist nach Möglichkeit elektronisch über die E-Mail-Adresse:

sekretariat_leipzig@bjoernsen.de oder bei Bedarf auch schriftlich abgegeben werden. Ihre schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an:

Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Standort Leipzig,

Dohnanyistraße 28, 04103 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass

-

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist

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Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Föritztal, den 12.11.2025

Silke Fischer  —  DS

Bürgermeisterin

Anlage:

Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Neuaufstellung des FNP, hier: Gemeindegrenze Föritztal (schwarz) maßstabslos

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