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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Satzungen

Gemeinde Föritztal

Freistaat Thüringen

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Föritztal Landkreis Sonneberg für das Haushaltsjahr 2023 vom 06.11.2023

Auf Grund des § 60 der ThürKO vom 16. August 1993 (GVBL. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S. 41) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. März 2023 (GVBL. S. 127) hat der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24.10.2023 die folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, die hiermit erlassen wird:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 200.000,00 Euro um 0,00 Euro erhöht - vermindert - und damit auf 200.000,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0,00 Euro um 0,00 Euro erhöht - vermindert - und damit auf 0,00 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert:

bleiben unverändert

(Steuerart)

erhöht

vermindert

gegenüber

auf nunmehr

um v.H.

um v.H.

bisher v.H.

v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Föritztal, den 06.11.2023

Gemeinde Föritztal

Andreas Meusel

- Bürgermeister -  — (Dienstsiegel)

II.

Beschluss und Genehmigungsvermerk

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Föritztal wurde in der Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 24.10.2023 beschlossen und ordnungsgemäß beim Landratsamt Sonneberg, Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

Das Landratsamt Sonneberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.11.2023 die Eingangsbestätigung erteilt.

III.

Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 liegen in der Zeit

vom 20.11.2023 bis zum 22.12.2023

bei der Gemeindeverwaltung Föritztal während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus (§ 57 Abs. 3 ThürKO).

Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung 2023 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Föritztal geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Föritz, den 06.11.2023

Gemeinde Föritztal

Andreas Meusel

Bürgermeister —  (Dienstsiegel)