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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz

Beschluss Nr. BA/438/35/2023

Sitzungsdatum: 22.08.2023

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 13.06.2023.

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner 35. Sitzung am 22.08.2023, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 13.06.2023 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 23.08.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/439/35/2023

Sitzungsdatum: 22.08.2023

Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung der Garagen - Umbau zum Wohnraum für dauerhaftes Wohnen auf dem Flurstück 407/8 in der Gemarkung Neuhaus.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 22.08.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung der Garagen - Umbau zum Wohnraum für dauerhaftes Wohnen in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 407/8 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 23.08.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/440/35/2023

Sitzungsdatum: 22.08.2023

Bauantrag zum Vorhaben Stellplatz für mobiles Tiny Haus zur dauerhaften Wohnnutzung auf dem Flurstück 142/9 in der Gemarkung Eichitz.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 35. Sitzung am 22.08.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Stellplatz für mobiles Tiny Haus zur dauerhaften Wohnnutzung in Föritztal OT Eichitz auf dem Flurstück 142/9 in der Gemarkung Eichitz zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 23.08.2023

Hartmut Hannweber

Auschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/441/35/2023

Sitzungsdatum: 22.08.2023

Bauantrag zum Vorhaben Wiederaufbau eines Wohnhauses nach Brandschaden, Anbau von 2 Balkonen und eines Treppenhauses auf den Flurstücken 325/3 und 317/6 in der Gemarkung Heinersdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 35. Sitzung am 22.08.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Wiederaufbau eines Wohnhauses nach Brandschaden, Anbau von 2 Balkonen und eines Treppenhauses in Föritztal OT Heinersdorf auf den Flurstücken 325/3 und 317/6 in der Gemarkung Heinersdorf zu erteilen

Datum der Ausfertigung: 23.08.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/442/35/2023

Sitzungsdatum: 22.08.2023

Antrag auf Zulassung einer Befreiung zum Vorhaben Errichtung einer Natursteinmauer zur Böschungsbefestigung und Einfriedung auf dem Flurstück 314/9 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 gibt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 35. Sitzung am 22.08.2023 seine Zustimmung zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung zum Bauvorhaben Errichtung einer Natursteinmauer zur Böschungsbefestigung und Einfriedung in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 314/9 in der Gemarkung Judenbach.

Dem Umfang der Befreiungen wird zugestimmt:

1)

8.5. Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke.

8.5.2. Die Grundstücke können gegen die Straßen und Erschließungswege mit Gartenmauern bis zu 30 cm Höhe versehen werden. Darüberhinausgehendes Mauerwerk als Einfriedung ist unzulässig.

-

Soll: 0,30 cm

-

Ist: 1,00 m

2)

8.6. Einfriedungen

8.6.1. Einfriedungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 1 BayStr.WG) dürfen einschl. lebender Hecken eine Höhe von 1,00 m, gemessen von Bordsteinoberkante am Fahrbahn- bzw. Gehwegrand, nicht überschreiten.

-

Soll: 1,00 m

-

Ist: 1,50 m

Datum der Ausfertigung: 23.08.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/443/35/2023

Sitzungsdatum: 22.08.2023

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück 392/8 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 35. Sitzung am 22.08.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Gartenhauses in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 392/8 in der Gemarkung Judenbach zu erteilen

Datum der Ausfertigung: 23.08.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/444/35/2023

Sitzungsdatum: 22.08.2023

Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung des bestehenden Pferdestalls zum Wohngebäude auf dem Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 35. Sitzung am 22.08.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung des bestehenden Pferdestalls zum Wohngebäude in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 23.08.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/445/35/2023

Sitzungsdatum: 22.08.2023

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Außenabstellraumes mit Sauna im OG, Errichtung von Gartenmauern, Herstellen Terrasse mit Überdachung, Grillplatz und Neubau Carport auf den Flurstücken 474/4 und 475/4 in der Gemarkung Heinersdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 35. Sitzung am 22.08.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Außenabstellraumes mit Sauna im OG, Errichtung von Gartenmauern, Herstellen Terrasse mit Überdachung, Grillplatz und Neubau Carport in Föritztal OT Heinersdorf auf den Flurstücken 474/4 und 475/4 in der Gemarkung Heinersdorf zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 23.08.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender