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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Föritztal am 15. September 2024

Zur Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wurde vom Wahlausschuss der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 17. September 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

7160

Zahl der Wähler:

4403

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

41

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

4362

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, dem wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Föritztal, den 17. September 2024

Johannes Rebhan

Gemeindewahlleiter