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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Gemeinderates

Beschluss Nr. GR/021/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 24.09.2024

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/022/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 13. 08.2024

ufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 13. August 2024 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/023/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 13.08.2024 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 13. August 2024 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/016/02/2024 vom 13.08.2024

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 13.08.2024

Beschluss Nr. GR/017/02/2024 vom 13.08.2024

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 1. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 19.06.2024

Beschluss Nr. GR/018/02/2024 vom 13.08.2024

Beschluss über die Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors inkl. Mähkombination für den Bauhof der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/019/02/2024 vom 13.08.2024

Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes

Beschluss Nr. GR/020/02/2024 vom 13.08.2024

Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/024/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Einreichung des Gemeindeentwicklungskonzeptes Unterland für die Ortsteile Heubisch, Mogger, Mupperg und Oerlsdorf

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die Einreichung des Gemeindeentwicklungskonzeptes Unterland zum 15. März 2025 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) zur Aufnahme der Dorfregion Unterland als Förderschwerpunkt Dorferneuerung und Dorfentwicklung für die Förderphase von 2026 bis 2030. Der Antrag soll auf Grundlage der im gemeindlichen Entwicklungskonzept Unterland formulierten Zielstellungen und Projektansätze erfolgen. Hierzu wird die Gemeinde den für den Förderzeitraum geschätzten Eigenanteil (gem. Kosten- und Finanzierungsplan) zur Verfügung stellen.

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/025/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bewilligt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die nachfolgend genannte außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2024:

Vermögenshaushalt:

- außerplanmäßige Ausgabe -

HHST.: 2/77000.93525 -

Ankauf VW Polo

Volkswagen Leasing GmbH

15.029,70 Euro

Die Restkaufsumme basiert auf dem Angebot für den gewerblichen Ankauf des VW Polo mit dem Kennzeichen SON-FB 202 vom 19.08.2024 aus dem Leasingvertrag Nr. F646693 mit der Firma Volkswagen Leasing GmbH Braunschweig vom 30.11.2020.

Der Kaufpreis ist zum 30.11.2024 fällig.

Diese Mehrausgabe wird durch eine Entnahme aus der Rücklage refinanziert.

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/026/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Verwendung von Finanzmitteln aus dem Klimapakt mit Kommunen nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die Verwendung von Finanzmitteln im Rahmen des Klimapakts mit Kommunen nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG für die Anschaffung eines klimafreundlichen Fahrzeuges gemäß Zuweisungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/027/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2019.

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/028/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2019.

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/029/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Entlastung der 1. Beigeordneten der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die Entlastung der 1. Beigeordneten der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2019.

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/030/03/2024

Sitzungsdatum: 24.09.2024

Beschluss über die Entlastung der 2. Beigeordneten der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. September 2024 die Entlastung der 2. Beigeordneten der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2019.

Datum der Ausfertigung: 25.09.2024

Sabine Kohl

1. Beigeordnete

der Gemeinde Föritztal