Beschluss Nr. BA/479/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 09.04.2024.
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 09.04.2024 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/480/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Bauantrag zum Vorhaben Errichtung Balkon auf dem Flurstück 591/19 in der Gemarkung Neuhaus.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung Balkon in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 591/19 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/481/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Bauantrag zum Vorhaben Errichtung Backhäuschen auf dem Flurstück 422/19 in der Gemarkung Oerlsdorf.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung Backhäuschen in Föritztal OT Oerlsdorf auf dem Flurstück 422/19 in der Gemarkung Oerlsdorf zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/482/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Bauantrag zum Vorhaben Eröffnung eines Biergarten am angrenzenden Ladengeschäft (Bäckerei) auf dem Flurstück 432/3 in der Gemarkung Mupperg.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Eröffnung eines Biergarten am angrenzenden Ladengeschäft (Bäckerei) in Föritztal OT Mupperg auf dem Flurstück 432/3 in der Gemarkung Mupperg zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/483/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Tekturantrag zum Vorhaben Neubau von drei Reihengaragen - hier: Neubau von zwei Reihengaragen auf dem Flurstück 22/4 in der Gemarkung Mupperg.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag Neubau von drei Reihengaragen - hier: Neubau von zwei Reihengaragen in Föritztal OT Mupperg auf dem Flurstück 22/4 in der Gemarkung Mupperg zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/484/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Antrag auf Zulassung einer Befreiung zum Vorhaben Errichtung eines Carport auf dem Flurstück 746/2 in der Gemarkung Judenbach.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 gibt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024 seine Zustimmung zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Bauvorhaben Errichtung eines Carport in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 746/2 in der Gemarkung Judenbach.
Dem Umfang der Befreiungen wird zugestimmt:
| Soll: | 3,00 m |
| Ist: | 1,00 m |
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/485/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Bauvoranfrage zum Vorhaben Bau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 140/0 in der Gemarkung Eichitz.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Vorhaben Bau eines Einfamilienhauses in Föritztal OT Eichitz auf dem Flurstück 140/0 in der Gemarkung Eichitz zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/486/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Bauantrag zum Vorhaben Anbau Bratwurststand und Lagerbereich an bestehendes Feuerwehrgebäude auf dem Flurstück 67/12 in der Gemarkung Lindenberg.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau Bratwurststand und Lagerbereich an bestehendes Feuerwehrgebäude in Föritztal OT Lindenberg auf dem Flurstück 67/12 in der Gemarkung Lindenberg zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/487/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Bauantrag zum Vorhaben Neubau einer Beachvolleyball-Anlage mit Einfriedung des SV 1920 Mupperg e.V. auf dem Flurstück 246/5 in der Gemarkung Mupperg.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau einer Beachvolleyball-Anlage mit Einfriedung des SV 1920 Mupperg e.V. in Föritztal OT Mupperg auf dem Flurstück 246/5 in der Gemarkung Mupperg zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/488/40/2024
Sitzungsdatum: 21.05.2024
Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung ehemalige Scheune, neue Nutzung: Mehrgenerationenhaus, Sanierung und teilweise Ersatzneubau, Abbruch ehemaliger Schuppen auf dem Flurstück 194/7 in der Gemarkung Mupperg.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 40. Sitzung am 21.05.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Nutzungsänderung ehemalige Scheune, neue Nutzung: Mehrgenerationenhaus, Sanierung und teilweise Ersatzneubau, Abbruch ehemaliger Schuppen in Föritztal OT Mupperg auf dem Flurstück 194/7 in der Gemarkung Mupperg zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 22.05.2024
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender