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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz

Beschluss Nr. BA/465/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 30.01.2024.

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 09.04.2024, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 30.01.2024 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/466/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Erdgeschoss auf dem Flurstück 195/15 in der Gemarkung Neuhaus.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 39. Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Erdgeschoss in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 195/15 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/467/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Bauantrag zum Vorhaben Bau einer Pergola / Pavillion auf dem Flurstück 239/3 in der Gemarkung Schwärzdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Bau einer Pergola / Pavillion in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 239/3 in der Gemarkung Schwärzdorf zu versagen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/468/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Bauvoranfrage zum Vorhaben Ersatzneubau für DDR Blechgarage (Baujahr 1978) auf dem Flurstück 135/10 in der Gemarkung Gessendorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Vorhaben Ersatzneubau für DDR Blechgarage (Baujahr 1978) in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 135/10 in der Gemarkung Gessendorf zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/469/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Bauantrag auf Genehmigung einer Werbeanlage - Errichtung einer Ultra-Schnellladestation mit zwei integrierten 75 Zoll Informationsscreens auf dem Gelände des Lebensmittelmarktes Tegut Föritztal auf dem Flurstück 203/14 in der Gemarkung Neuhaus.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Genehmigung einer Werbeanlage - Errichtung einer Ultra-Schnellladestation mit zwei integrierten 75 Zoll Informationsscreens auf dem Gelände des Lebensmittelmarktes Tegut in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 203/14 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/470/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Bauantrag zum Vorhaben Einbau eines Kompressorraumes mit Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle zur Maschinenhalle auf dem Flurstück 121/17 in der Gemarkung Weidhausen.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Einbau eines Kompressorraumes mit Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle zur Maschinenhalle in Föritztal OT Weidhausen auf dem Flurstück 121/17 in der Gemarkung Weidhausen zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/471/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Bauvoranfrage zum Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses auf den Flurstücken 203/6 in der Gemarkung Schwärzdorf und 591/2 in der Gemarkung Rottmar.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses in Föritztal auf den Flurstücken 203/6 in der Gemarkung Schwärzdorf und 591/2 in der Gemarkung Rottmar zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/472/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Tekturantrag zum Vorhaben Errichtung eines Unterstandes für Pferde, sowie Geräteüberdachung und Neubau eines Carports: - Anbau Vorbauten an Unterstand - auf dem Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zum Vorhaben Errichtung eines Unterstandes für Pferde, sowie Geräteüberdachung und Neubau eines Carports: - Anbau Vorbauten an Unterstand - in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/473/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung temporär genutzten Bratwurststandes auf dem Flurstück 174/21 in der Gemarkung Mupperg.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung temporär genutzten Bratwurststandes in Föritztal auf dem Flurstück 174/21 in der Gemarkung Mupperg zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/474/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Bauantrag zum Vorhaben Neubau Dachraum auf bestehende Garage auf dem Flurstück 806/3 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Neubau Dachraum auf bestehende Garage auf dem Flurstück Nr. 806/3 in der Gemarkung Judenbach zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/475/39/2024

Sitzungsdatum: 09.04.2024

Tekturantrag zum Vorhaben Neubau einer Produktions- und Lagerhalle mit Büro- und Sozialräume auf dem Flurstück 121/11 in der Gemarkung Weidhausen.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zum Vorhaben Neubau einer Produktions- und Lagerhalle mit Büro- und Sozialräume in Föritztal auf dem Flurstück 121/11 in der Gemarkung Weidhausen zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.04.2024

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender