Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
| In der Gemeinde: | Föritztal |
| Gemarkung: | Gefell |
| Flur: 0 | Flurstück: 155/3, 155/4 |
wurde eine Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 22.02.2023 bis 21.03.2023 in der Zeit:
| von Montag bis Mittwoch | 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
in den Räumen des
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
eingesehen werden, wobei die aktuell geltenden Hygieneregeln beim Besuch der Dienststelle zu beachten sind.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld Widerspruch eingelegt werden.
Saalfeld, 20.01.2023
Im Auftrag
Peter Stake
Sachbearbeiter Außendienst-Koordinierung