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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

zur Bewerbung für das Schiedsamt bzw. für die Wahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Föritztal

Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchstG - vom 17.Mai 1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2022 (GVBl. S. 199), richtet jede Gemeinde eine Schiedsstelle ein.

Die Gemeindeverwaltung Föritztal fordert hiermit alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Föritztal auf, sich für diese Wahl zu bewerben.

Zu wählen sind drei Schiedspersonen und drei stellvertretende Schiedspersonen.

Die Schiedsperson wird für 5 Jahre (Amtszeit 2024 - 2029) vom Gemeinderat gewählt und ist ehrenamtlich für das Land Thüringen tätig.

Gemäß § 1 Abs. 2 des Schiedsstellengesetzes werden die Zuständigkeitsbereiche wie folgt eingerichtet, wobei kein Anspruch besteht auf einem bestimmten Zuständigkeitsbereich.

  1. Bereich ehemalige Gemeinde Judenbach
  2. Bereich ehemalige Gemeinde Föritz
  3. Bereich ehemalige Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz

Wer kann sich für das Amt bewerben:

Nach § 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zu Beginn der Amtsperiode haben Sie mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet und wohnen im Bereich der Schiedsstelle.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

1.

wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde;

2.

eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

3.

eine Person, die wegen geistiger und körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Verfügung bestellt ist;

4.

eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

5.

gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder

Die schriftliche Bewerbung muss enthalten:

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Geburtsname

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Familienname

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Vorname

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Tag und Ort der Geburt

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Wohnanschrift

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Beruf

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Erklärung, dass Sie keine Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasiunterlagengesetzes oder als Mitarbeiter nach § 6 Abs. 5 dieses Gesetzes gleichgestellte Person ausgeübt haben

Ihre Bewerbung einschließlich der Erklärung kann während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal bis zum 08.03.2024 abgegeben oder per E-Mail an info@foeritztal.de gesendet werden.

Föritztal, den 05.02.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister