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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz

Beschluss Nr. BA/449/36/2023

Sitzungsdatum: 26.10.2023

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 22.08.2023

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 26.10.2023 die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 22.08.2023 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 26.10.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/450/36/2023

Sitzungsdatum: 26.10.2023

Antrag auf Bauvorbescheid zum Vorhaben Aufstellen von Wohncontainer, Tiny Haus, Mobilheim, Modulheim, mobile Wohnsysteme auf den Flurstücken 353/7 und 353/11 in der Gemarkung Neuhaus.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 26.10.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbescheid zum Vorhaben Aufstellen von Wohncontainer, Tiny Haus, Mobilheim, Modulheim, mobile Wohnsysteme in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf den Flurstücken 353/7 und 353/11 in der Gemarkung Neuhaus

nicht zu erteilen / zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 26.10.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/451/36/2023

Sitzungsdatum: 26.10.2023

Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Carports auf dem Flurstück 68/25 in der Gemarkung Föritz.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 26.10.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Carports in Föritztal OT Föritz auf dem Flurstück 68/25 in der Gemarkung Föritz

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 26.10.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/452/36/2023

Sitzungsdatum: 26.10.2023

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Wintergartens an ein Wohnhaus, Umbau / Erweiterung einer Scheune / Neubau eines Carports auf dem Flurstück 620/4 in der Gemarkung Rotheul.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 26.10.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Wintergartens an ein Wohnhaus, Umbau / Erweiterung einer Scheune / Neubau eines Carports in Föritztal OT Rotheul auf dem Flurstück 620/4 in der Gemarkung Rotheul

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 26.10.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender