Beschluss Nr. BA/019/02/2024
Sitzungsdatum: 07.11.2024
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 05.09.2024.
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner 2. Sitzung am 07.11.2024, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 05.09.2024 zu genehmigen
Datum der Ausfertigung: 11.11.2024
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/020/02/2024
Sitzungsdatum: 07.11.2024
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.11.2024.
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 2. Sitzung am 07.11.2024 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils
Datum der Ausfertigung: 11.11.2024
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/021/02/2024
Sitzungsdatum: 07.11.2024
Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 522/15 in der Gemarkung Rottmar.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 2. Sitzung am 07.11.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung eines Carports in Föritztal OT Rottmar auf dem Flurstück 522/15 in der Gemarkung Rottmar
zu erteilen
Datum der Ausfertigung: 11.11.2024
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/022/02/2024
Sitzungsdatum: 07.11.2024
Bauantrag zum Vorhaben Sanierung und Anbau Wohnhaus auf dem Flurstück 154/4 in der Gemarkung Mupperg.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 2. Sitzung am 07.11.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Sanierung und Anbau Wohnhaus in Föritztal OT Mupperg auf dem Flurstück 154/4 in der Gemarkung Mupperg
zu erteilen
Datum der Ausfertigung: 11.11.2024
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/023/02/2024
Sitzungsdatum: 07.11.2024
Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung von Büroräumen zu Wohnräumen auf dem Flurstück 618/80 in der Gemarkung Neuhaus.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 2. Sitzung am 07.11.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Nutzungsänderung von Büroräumen zu Wohnräumen in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 618/80 in der Gemarkung Neuhaus
zu erteilen
Datum der Ausfertigung: 11.11.2024
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/024/02/2024
Sitzungsdatum: 07.11.2024
Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 469/8 in der Gemarkung Rottmar.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 2. Sitzung am 07.11.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses in Föritztal OT Rottmar auf dem Flurstück 469/8 in der Gemarkung Rottmar
zu erteilen
Datum der Ausfertigung: 11.11.2024
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/025/02/2024
Sitzungsdatum: 07.11.2024
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vorhaben Umnutzung eines Praxisgebäudes zur barrierefreien Wohnnutzung und Anbau eines Wintergartens auf den Flurstücken 618/61 und 618/53 in der Gemarkung Neuhaus.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, gibt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 2. Sitzung am 07.11.2024 die Zutimmung zum Antrag auf die 1. Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvorhaben Umnutzung eines Praxisgebäudes zur barrierefreien Wohnnutzung und Anbau eines Wintergartens in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf den Flurstücken 618/61 und 618/53 in der Gemarkung Neuhaus
Datum der Ausfertigung: 11.11.2024
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/026/02/2024
Sitzungsdatum: 07.11.2024
Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses Town & Country Typ 100 auf dem Flurstück 201/137 und 201/150, Gemarkung Mupperg
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 2. Sitzung am 07.11.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses Town & Country Typ 100 auf dem Flurstück 201/137 und 201/150 in der Gemarkung Mupperg
zu erteilen.
Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauBG) wird zugestimmt.
Umfang der Befreiung (Gegenüberstellung zulässig / geplant):
zulässig: Dachneigung von 28° - 52°, Dachfarbe rot
geplant: Dachneigung 24°, Dachfarbe grani
Datum der Ausfertigung: 11.11.2024
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender