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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Gemeinde Föritztal

Wir wurden darauf hingewiesen, dass es bei Einsätzen von Rettungsdiensten oder der Feuerwehr immer wieder Probleme gibt, die Hausnummer zu finden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf den § 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Föritztal vom 09.12.2019 verweisen. Im Absatz 2 wird genau erläutert, wo die durch die Gemeindeverwaltung zugeteilte Hausnummer anzubringen ist:

„(2) Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen. Die Gemeinde Föritztal kann eine andere Art der Anbringung zulassen oder anordnen, wenn dies in besonderen Fällen, insbesondere zur besseren Sichtbarkeit der Hausnummer, geboten ist.“

Bitte denken Sie daran, es ist zu Ihrer eigenen Sicherheit, denn im Ernstfall geht hier wertvolle Zeit verloren!

Silke Fischer

Bürgermeisterin