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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Gemeinderates vom 20.01.2026 (öffentlich)

Beschluss Nr. GR/167/15/2026

Sitzungsdatum: 20.01.2026

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.01.2026

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner 15. Sitzung am 20. Januar 2026 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 29.01.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/166/15/2026

Sitzungsdatum: 20.01.2026

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 16.12.2025

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Januar 2025, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 16. Dezember 2025 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 29.01.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/168/15/2026

Sitzungsdatum: 20.01.2026

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2025 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Januar 2026 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 16. Dezember 2025 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/164/14/2025 vom 16.12.2025

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 16.12.2025

Beschluss Nr. GR/165/14/2025 vom 16.12.2025

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 18.11.2025

Datum der Ausfertigung: 29.01.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/169/15/2026

Sitzungsdatum: 20.01.2026

Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Januar 2026 die 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal.

Satzung zur Änderung der

Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal

Auf Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) sowie der §§ 1, 2, 10 und 11 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 20.01.2026 die 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal beschlossen:

Artikel 1

Die Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal vom 18.11.2019 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 13/2019 vom 27.11.2019) in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal vom 24.05.2023 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 6/2023 vom 14.06.2023) wird wie folgt geändert:

Im § 7 Gebührenbemessung wird ein neuer Absatz 6 eingefügt:

„(6) Die Bestimmungen des § 2 der Thüringer Verwaltungsgebührenbemessungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung sind zu berücksichtigen.“

Das Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung erhält folgende neue Fassung:

„Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Föritztal, den…..Gemeinde Föritztal

Silke Fischer

Bürgermeisterin

Datum der Ausfertigung: 29.01.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/170/15/2026

Sitzungsdatum: 20.01.2026

Beschluss über die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Januar 2026 die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal.

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Gemeinde Föritztal vom ……….

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in der Sitzung am 20.01.2026 die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal vom 22.01.2019 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 2 am 30.01.2019, S. 2), in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.01.2024 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 2/2024 am 14.02.2024, S. 3) wird wie folgt geändert:

§ 14 erhält folgende neue Fassung:

„§ 14 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Die Gemeinde Föritztal ist Herausgeber eines Amtsblattes, das den Titel „Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritztal“ trägt.

(2) Satzungen der Gemeinde Föritztal werden öffentlich bekannt gemacht durch Veröffentlichung in dem von der Gemeinde Föritztal herausgegebenen Amtsblatt „Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritztal“. Sie treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, soweit kein anderer Tag des Inkrafttretens bestimmt ist. Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.

(3) Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

(4) Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Föritztal, des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltausschusses gefassten Beschlüsse sind unverzüglich im „Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritztal“ bekannt zu machen. Die in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Föritztal, des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltausschusses gefassten Beschlüsse sind in gleicher Weise bekannt zu machen, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

(5) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 2 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.“

(6) Die öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und der Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner beschließenden Ausschüsse erfolgt abweichend von Abs. 5 im Ratsinformationssystem der Gemeinde Föritztal, welches über die Internetseite (www.foeritztal.de) zu erreichen ist und an der Verkündungstafel im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung Föritztal, Schierschnitzer Str. 9, 96524 Föritztal. Die Bekanntmachung erfolgt spätestens am vierten Tag, bei Dringlichkeit am zweiten Tag vor der Sitzung.

(7) Ortsübliche öffentliche Bekanntmachungen nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) werden ausschließlich auf der Internetseite der Gemeinde Föritztal (https://foeritztal.de/bekanntmachungen/) unter Angabe des Bereitstellungstages öffentlich bekannt gemacht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die elektronischen Bekanntmachungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritztal kostenfrei eingesehen werden. Ein Ausdruck der elektronischen Bekanntmachung ist gegen Kostenerstattung erhältlich.“

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Föritztal, den

Gemeinde Föritztal

Silke Fischer

Bürgermeisterin  —  DS

Datum der Ausfertigung: 29.01.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/171/15/2026

Sitzungsdatum: 20.01.2026

Beschluss über den Beitritt zur "ILE Frankenwaldregion - grenzenlos stark"

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) stimmt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Januar 2026 einem Beitritt der Gemeinde Föritztal als ordentliches Gründungsmitglied zu dem Verein der neuen ILE Frankenwaldregion zu, mit der Maßgabe, dass der Freistaat Thüringen eine adäquate Förderung der Umsetzungsbegleitung ermöglicht.Er beauftragt die Bürgermeisterin, die entsprechenden Erklärungen im Rahmen der Gründungsversammlung abzugeben. Die Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat Föritztal weiterhin regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zum Thema ILE Frankenwaldregion.

Der Auftrag zur Erstellung eines ILE-Konzeptes an ein Planungsbüro soll nach einer Angebotseinholung in Abstimmung mit den anderen Kommunen erteilt werden. Die anteiligen Kosten (ca. 2.000-3.000€ (nach Förderung und ca. 4.500€ für die Gemeinde Föritztal (Planung ohne Förderung))) werden übernommen. Der Gemeinderat Föritztal beschließt, die Erstellung des ILEK zu beauftragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren notwendigen Schritte zur ILE Erweiterung in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und den Partnerkommunen durchzuführen.

Datum der Ausfertigung: 29.01.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/172/15/2026

Sitzungsdatum: 20.01.2026

Beschluss über den Beitritt zur "Interessengemeinschaft Grundwasser Steinachtal e.V.

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Januar 2026 den Beitritt zur "Interessengemeinschaft Grundwasser Steinachtal e.V.".

Datum der Ausfertigung: 29.01.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal