Beschluss Nr. BA/391/31/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 18.10.2022
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 06.12.2022, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.10.2022 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/392/31/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022
Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 446/8 in der Gemarkung Judenbach
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 446/8 in der Gemarkung Judenbach zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/393/31/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022
Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung Nebengebäude zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 77/9 (unvermessenes Teilgrundstück) in der Gemarkung Heubisch
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung Nebengebäude zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 77/9 in der Gemarkung Heubisch zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/394/31/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022
Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung eines Praxisgebäudes zur Wohnnutzung in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 618/59 in der Gemarkung Neuhaus.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung eines Praxisgebäudes zur Wohnnutzung in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 618/59 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/395/31/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022
Bauantrag zum Vorhaben einer Teilnutzungsänderung Kellergeschoss - Nutzungsänderung von Lernwerkstatt in Personalraum und Zwergenstübchen in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung Neuhaus
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben einer Teilnutzungsänderung Kellergeschoss - Nutzungsänderung von Lernwerkstatt in Personalraum und Zwergenstübchen in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/396/31/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022
Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/Wintergarten auf vorhandenem und genehmigten (1975) Freisitz in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 153/5 in der Gemarkung Schwärzdorf.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/Wintergarten auf vorhandenem und genehmigten (1975) Freisitz in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 153/5 in der Gemarkung Schwärzdorf zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/397/31/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022
Tekturantrag zum Vorhaben Errichtung von 3 Garagen sowie eines Lagerraumes und Abstellräume in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf den Flurstücken 666/16 und 372/3 in der Gemarkung Schierschnitz
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung von 3 Garagen sowie eines Lagerraumes und Abstellräume in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf den Flurstücken 666/16 und 372/3 in der Gemarkung Schierschnitz zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/398/31/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022
Bauantrag zum Vorhaben Anbau an das bestehende Einfamilienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf auf den Flurstücken 443 und 84/2 in der Gemarkung Oerlsdorf
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Anbau an das bestehende Einfamilienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf auf den Flurstücken 443 und 84/2 in der Gemarkung Oerlsdorf zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/399/31/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vorhaben Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgitter-Antennenmast in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 671/11 in der Gemarkung Neuhaus
ufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 die Zustimmung zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvorhaben Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgitter-Antennenmast in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 671/11 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender