Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse 468 - 473

Beschluss Nr. GR/468/42/2023

Sitzungsdatum: 28.02.2023

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.02.2023

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023 die vorliegende Tagesordnung.

Datum der Ausfertigung: 01.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/469/42/2023

Sitzungsdatum: 28.02.2023

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 01.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/470/42/2023

Sitzungsdatum: 28.02.2023

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 31.01.2023 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/462/41/2023 vom 31.01.2023

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 40. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022

Beschluss Nr. GR/463/41/2023 vom 31.01.2023

Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines Kastenwagens mit E-Antrieb

Beschluss Nr. GR/465/41/2023 vom 31.01.2023

Beschluss über die Umsetzung der Grenzen der Ortsregulierung durch Verzicht auf Landabfindung der Gemeinde Föritztal zu Gunsten eines Dritten

Beschluss Nr. GR/466/41/2023 vom 31.01.2023

Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes im Rahmen der Flurbereinigung

Datum der Ausfertigung: 01.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/471/42/2023

Sitzungsdatum: 28.02.2023

Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen

Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023 die folgende

Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal

für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen

Datum der Ausfertigung: 01.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/472/42/2023

Sitzungsdatum: 28.02.2023

Beschluss über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026

Aufgrund des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023, dem

Finanzplan und dem Investitionsprogramm

für die Jahre 2022 - 2026

Datum der Ausfertigung: 01.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/473/42/2023

Sitzungsdatum: 28.02.2023

Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Neuhaus Schierschnitz (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeister

Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 und erteilt den Bürgermeistern für die Haushaltsführung 2018 die Entlastung.

Datum der Ausfertigung: 01.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal