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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Gemeinderates

Beschluss Nr. GR/592/53/2024

Sitzungsdatum: 20.02.2024

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.02.2024

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 21.02.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/593/53/2024

Sitzungsdatum: 20.02.2024

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 52. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.01.2024

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Februar 2024, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 52. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23. Januar 2024 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 21.02.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/594/53/2024

Sitzungsdatum: 20.02.2024

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 23. Januar 2024 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/585/52/2024 vom 23.01.2024

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 51. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.11.2023

Beschluss Nr. GR/586/52/2024 vom 23.01.2024

Beschluss über die Auftragsvergabe zur Beschaffung von Hochleistungs-LED-Straßenleuchten für die Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/587/52/2024 vom 23.01.2024

Personalentscheidung Einstellung Leitung Kindertageseinrichtung "Pfiffikus" in Föritztal

Beschluss Nr. GR/588/52/2024 vom 23.01.2024

Beschluss über die Zustimmung zum Verzicht auf Landabfindung im Flurbereinigungsverfahren Rotheul

Beschluss Nr. GR/589/52/2024 vom 23.01.2024

Beschluss über die Zustimmung zum Verzicht auf Landabfindung im Flurbereinigungsverfahren Heubisch

Beschluss Nr. GR/590/52/2024 vom 23.01.2024

Beschluss über die Zustimmung zum Verzicht auf Landabfindung im Wege einer Tauschvereinbarung in den Flurbereinigungsverfahren Mupperg und Heubisch

Beschluss Nr. GR/591/52/2024 vom 23.01.2024

Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zu Verhandlungen mit der Kirchgemeinde Neuhaus-Schierschnitz bezüglich einer möglichen Übernahme des Friedhofs von Neuhaus-Schierschnitz

Datum der Ausfertigung: 21.02.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/595/53/2024

Sitzungsdatum: 20.02.2024

Beschluss der Tarifordnung für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 die Tarifordnung für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz.

Datum der Ausfertigung: 21.02.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/596/53/2024

Sitzungsdatum: 20.02.2024

Beschluss über die Badeordnung für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr.15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 die Badeordnung für das gemeindeeigene Freibad Neuhaus-Schierschnitz.

Datum der Ausfertigung: 21.02.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/597/53/2024

Sitzungsdatum: 20.02.2024

Beschluss über die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in der Sitzung am 20. Februar 2024 die als Anlage beigefügte 2. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Föritztal.

Der Beschluss Nr. GR/569/51/2023 vom 21.11.2023 wird aufgehoben.

Datum der Ausfertigung: 21.02.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/598/53/2024

Sitzungsdatum: 20.02.2024

Beschluss der Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Föritztal.

Datum der Ausfertigung: 21.02.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/599/53/2024

Sitzungsdatum: 20.02.2024

Beschluss über die Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2018 der ehemaligen Gemeinde Judenbach

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) bewilligt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 die nachfolgend genannte außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2018 der ehemaligen Gemeinde Judenbach:

Vermögenshaushalt:

- außerplanmäßige Ausgabe -

HHST.: 2/91000.97794 - Tilgung Kredit DKB „Schule Neuenbau“

 —  16.000,00 Euro

Diese Tilgungsrate basiert auf dem Darlehensangebot der DKB Deutsche Kreditbank AG Suhl vom 23.04.2018 durch Beschlussfassung des GR der Gemeinde Judenbach mit Beschluss Nr. 7/37/18 vom 23.04.2018.

Diese Mehrausgabe war unabweisbar durch die Fälligkeit zum 30.06.2018 aus dem Kreditvertrag vom 24.04.2018 und wurde durch eine Entnahme aus der Rücklage refinanziert

Datum der Ausfertigung: 21.02.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal