Gemeinde Föritztal
Freistaat Thüringen
Beschluss Nr. GR/583/5212024
Klarstellungssatzung der Gemeinde Föritztal für die Ortslage Heubisch
nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) in Verbindung mit §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) hat der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23. Januar 2024 die folgende Satzung zur Klarstellung und Festsetzung der Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich im Ortsteil Heubisch beschlossen:
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Die im Zusammenhang bebaute Ortslage (§ 34 BauGB) umfasst das innerhalb der beigefügten Karten (Anlage 1) durch Klarstellungslinie umrandete Gebiet. Die rotgekennzeichnete Linie (siehe Anlage 1, Teil I, Teil II und Teil III) stellt jeweils die Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich klar.
(2) Die beigefügten Karten mit Planungsstand vom 21.06.2023 sind Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Föritztal, den 15.02.2024
Gemeinde Föritztal
Andreas Meusel — DS
Bürgermeister
Bekanntmachungsnachweise:
Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Die Klarstellungssatzung der Gemeinde Föritztal für die Ortslage Heubisch nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB kann während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 09.00 Uhr 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 Uhr 12.00 Uhr |
|
| 13.00 Uhr 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 Uhr 12.00 Uhr |
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| 13.00 Uhr 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr 12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Föritztal, bei Herrn Heinze, Referent des Bürgermeisters, Schierschnitzer Str. 9, 96524 Föritztal eingesehen werden. Jedermann kann die Klarstellungssatzung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Weiterhin können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Föritztal www.foeritztal.de/satzungen eingesehen werden.
Föritztal, den 15.02.2024
Andreas Meusel — DS
Bürgermeister