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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Satzungen

Gemeinde Föritztal

Freistaat Thüringen

Bekanntmachung

2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 06.03.2024

Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in der Sitzung am 20.02.2024 folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung beschlossen:

Artikel 1

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 1/2019 am 09.01.2019, S. 2), in der Fassung der 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 15.11.2022 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 11/2022 am 23.11.2022) wird wie folgt geändert:

1. Der § 19 Abs. 2 Nr. 1 Spiegelstrich 11 erhält folgende Fassung:

-

Auftragsvergaben von Einzelmaßnahmen des Vermögenshaushaltes und Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bis zu einem Betrag von 50.000 Euro,

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 50.000 Euro,

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei freiberuflichen Leistungen bis zu einem Betrag von 25.000 Euro

sofern sich der Gesamtauftragswert des Vorhabens auf mehr als 100.000 Euro bis 250.000 Euro beläuft;“

2. Der § 20 Abs. 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung:

„3.

alle personalrechtlichen Entscheidungen, mit Ausnahme der in § 17 Abs. 3 Nr. 2 und 3 dieser Geschäftsordnung genannten Maßnahmen, für die er der Zustimmung des Gemeinderats bedarf. Hierzu zählen insbesondere die Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamten des einfachen und mittleren Dienstes sowie Einstellung, Höhergruppierung, Versetzung und Entlassung aller Beschäftigten (Arbeiter und Angestellte), deren Entgeltgruppe mit den Besoldungsgruppen der Beamten des einfachen und mittleren Dienstes vergleichbar ist.“

3. Der § 20 Abs. 3 Nr. 9 erhält folgende Fassung:

„9.

Auftragsvergaben von Einzelmaßnahmen des Vermögenshaushaltes und Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bis zu einem Betrag von 50.000 Euro,

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 50.000 Euro,

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei freiberuflichen Leistungen bis zu einem Betrag von 25.000 Euro

sofern sich der Gesamtauftragswert des Vorhabens bis 100.000 Euro beläuft;“

Artikel 2

Die 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Föritztal, den 06.03.2024

Gemeinde Föritztal

Andreas Meusel

Bürgermeister  —  DS