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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

Grabmale sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist insoweit der jeweilige Nutzungsberechtigte.

In den kommenden Wochen wird durch die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Föritztal die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon, gemäß § 37 der Friedhofssatzung, durchgeführt.

Wir bitten um Beachtung.

HINWEIS zu den Rasengrabstätten und Urnenstelen

Die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass auf oder neben den Gedenkplatten der Rasengrabstätten sowie neben den Urnenstelen das Abstellen von Schalen, sonstigen Bepflanzungen oder zusätzlicher Schmuck (Kerzen, „Ewiges Licht“ Solarleuchten, Windspiele u.s.w.) nicht zulässig sind und entfernt werden!

Bitte nutzen Sie, sofern vorhanden, die vorgesehenen Ablageflächen.

Vielen Dank!