Beschluss Nr. GR/062/06/2025
Sitzungsdatum: 25.02.2025
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25. Februar 2025
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils
Datum der Ausfertigung: 26.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/063/06/2025
Sitzungsdatum: 25.02.2025
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 10. Dezember 2024
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 10. Dezember 2024 zu genehmigen
Datum der Ausfertigung: 26.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/064/06/2025
Sitzungsdatum: 25.02.2025
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2024 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 10. Dezember 2025 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
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| Beschluss Nr. GR/060/05/2024 vom 10.12.2024 |
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| Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 10.12.2024 |
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| Beschluss Nr. GR/061/05/2024 vom 10.12.2024 |
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| Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 05.11.2024 |
Datum der Ausfertigung: 26.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/065/06/2025
Sitzungsdatum: 25.02.2025
Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 die folgende
Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal
für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 13.885.900 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 1.278.200 Euro |
§ 2
Kreditaufnahme
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaltwird werden nicht festgesetzt.
§ 4
Hebesätze für Realsteuern
Die Steuersätze (Hebesätze) bestimmen sich nach der Satzung der Gemeinde Föritztal über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern vom 11.12.2024.
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Datum der Ausfertigung: 26.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/066/06/2025
Sitzungsdatum: 25.02.2025
Beschluss über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028
Aufgrund des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025, dem
Finanzplan und dem Investitionsprogramm
für die Jahre 2024 - 2028
zuzustimmen
Datum der Ausfertigung: 26.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal