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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Gemeinderates

Beschluss Nr. GR/062/06/2025

Sitzungsdatum: 25.02.2025

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25. Februar 2025

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils

Datum der Ausfertigung: 26.02.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/063/06/2025

Sitzungsdatum: 25.02.2025

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 10. Dezember 2024

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 10. Dezember 2024 zu genehmigen

Datum der Ausfertigung: 26.02.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/064/06/2025

Sitzungsdatum: 25.02.2025

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2024 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 10. Dezember 2025 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/060/05/2024 vom 10.12.2024

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 10.12.2024

Beschluss Nr. GR/061/05/2024 vom 10.12.2024

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 05.11.2024

Datum der Ausfertigung: 26.02.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/065/06/2025

Sitzungsdatum: 25.02.2025

Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen

Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 die folgende

Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal

für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen

Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Haushaltsplan

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt ab

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

13.885.900 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.278.200 Euro

§ 2

Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaltwird werden nicht festgesetzt.

§ 4

Hebesätze für Realsteuern

Die Steuersätze (Hebesätze) bestimmen sich nach der Satzung der Gemeinde Föritztal über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern vom 11.12.2024.

§ 5

Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Datum der Ausfertigung: 26.02.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/066/06/2025

Sitzungsdatum: 25.02.2025

Beschluss über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028

Aufgrund des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 25. Februar 2025, dem

Finanzplan und dem Investitionsprogramm

für die Jahre 2024 - 2028

zuzustimmen

Datum der Ausfertigung: 26.02.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal