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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 09.12.2025

Beschluss Nr. BA/092/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 23.09.2025

Aufgrund der §§ 22 Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024 bestätigt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 die vorliegende Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/093/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.12.2025

Aufgrund der §§ 22 Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024 bestätigt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 die vorliegende Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/094/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Tekturantrag zum Vorhaben Neubau einer Garage mit Abstellraum auf den Flurstücken 135/10 und 135/22 in der Gemarkung Gessendorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag Neubau einer Garage mit Abstellraum in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf den Flurstücken 135/10 und 135/22 in der Gemarkung Gessendorf

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/095/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Schleuderbetonmast, H= 50,00 m, mit 2 Plattformen sowie Outdoor-Systemtechnik auf Fundament auf dem Flurstück 1367/6 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Schleuderbetonmastes, H= 50,00 m, mit 2 Plattformen sowie Outdoor-Systemtechnik auf Fundament in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 1367/6 in der Gemarkung Judenbach

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/096/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Bauantrag zum Vorhaben Neubau einer überdachten Zisterne auf dem Flurstück 14/24 in der Gemarkung Jagdshof.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau einer überdachten Zisterne in Föritztal OT Jagdshof auf dem Flurstück 14/24 in der Gemarkung Jagdshof

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/097/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Nutzungsänderung zum Vorhaben Wohnung (DG rechts) zu Ferienwohnung auf dem Flurstück 364/17 in der Gemarkung Weidhausen.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung Wohnung (DG rechts) zu Ferienwohnung in Föritztal OT Weidhausen auf dem Flurstück 364/17 in der Gemarkung Weidhausen

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/098/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Bauantrag zum Vorhaben Umbau / Sanierung Wohnhaus und Errichtung Carport / Eingangsüberdachung auf dem Flurstück 169/9 in der Gemarkung Schierschnitz.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Umbau / Sanierung Wohnhaus und Errichtung Carport / Eingangsüberdachung in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 169/9 in der Gemarkung Schierschnitz

zu erteilen

sowie dem Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Stauraum nach § 2, Abs. 1 der Thüringer Garagenverordnung (ThürGVO) zu zustimmen.

Dem Umfang folgender Abweichung wird zugestimmt:

Ist: 3,00 m

Soll: 2,61 m

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/099/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Bauantrag zum Vorhaben Abbruch eines Windfangvorbaus und Anbau eines Doppelcarports mit Dachterrasse an ein Einfamilienhaus sowie Umbau eines Fensters zu einem Zugang zur Dachterrasse auf den Flurstücken 114/9 und 114/10 in der Gemarkung Heubisch.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Abbruch eines Windfangvorbaus und Anbau eines Doppelcarports mit Dachterrasse an ein Einfamilienhaus sowie Umbau eines Fensters zu einem Zugang zur Dachterrasse in Föritztal OT Heubisch auf den Flurstücken 114/9 und 114/10 in der Gemarkung Heubisch

zu erteilen

sowie dem Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Stauraum nach § 2, Abs. 1 der Thüringer Garagenverordnung (ThürGVO) zu zustimmen.

Dem Umfang folgender Abweichung wird zugestimmt:

Ist: 3,00 m

Soll: 0,50

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/100/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Bauantrag zum Vorhaben Ersatzneubau Scheune auf den Flurstücken 411/7, 33/2 und 36/1 in der Gemarkung Heinersdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Ersatzneubau Scheune in Föritztal OT Heinersdorf auf den Flurstücken 411/7, 33/2 und 36/1 in der Gemarkung Heinersdorf

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/101/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung eines Carport mit Abstellraum sowie Durchgangsüberdachung auf den Flurstücken 201/150 und 201/137 in der Gemarkung Mupperg.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung eines Carport mit Abstellraum sowie Durchgangsüberdachung in Föritztal OT Mupperg auf den Flurstücken 201/150 und 201/137 in der Gemarkung Mupperg

zu erteilen

sowie dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31, Abs. 2 BauGB zu zustimmen.

Umfang der Ausnahmen / Befreiungen (Gegenüberstellung zulässig - geplant):

1. zulässig: Baugrenze

geplant: Überschreitung der Baugrenze um 1,50 m

2. zulässig: Grenzbebauung unzulässig

geplant: Grenzbebauung

3. zulässig: Dachform Satteldach

geplant: Erstellung eines Pultdaches

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/102/08/2025

Sitzungsdatum: 09.12.2025

Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf den Flurstücken 217/7 und 218/4 in der Gemarkung Lindenberg.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 8. Sitzung am 09.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in Föritztal OT Lindenberg auf den Flurstücken 217/7 und 218/4 in der Gemarkung Lindenberg

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 10.12.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender