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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 23.09.2025

Beschluss Nr. BA/082/07/2025

Sitzungsdatum: 23.09.2025

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 07.08.2025

Aufgrund der §§ 22, Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. Seiten 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit § 19, Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024 beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 7. Sitzung am 23. September 2025, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 07. August 2025 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 24.09.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/083/07/2025

Sitzungsdatum: 23.09.2025

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.09.2025

Aufgrund der §§ 22, Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. Seiten 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit § 19, Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024, beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 7. Sitzung am 23. September 2025 die vorliegende Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 24.09.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/084/07/2025

Sitzungsdatum: 23.09.2025

Bauantrag zum Vorhaben Neubau Eigenheim aus einer Teilfläche des Flurstückes 120/17 in der Gemarkung Schierschnitz.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 7. Sitzung am 23.09.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau Eigenheim in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz aus einer Teilfläche des Flurstückes 120/17 in der Gemarkung Schierschnitz

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 24.09.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/085/07/2025

Sitzungsdatum: 23.09.2025

Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Schleuderbetonmastes, H= 50,00 m, mit 2 Plattformen sowie Outdoor-Systemtechnik auf Fundament auf dem Flurstück 1316 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 7. Sitzung am 23.09.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Schleuderbetonmastes; H= 50,00 m, mit 2 Plattformen sowie Outdoor-Systemtechnik auf Fundament in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 1316 in der Gemarkung Judenbach

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 24.09.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/086/07/2025

Sitzungsdatum: 23.09.2025

Bauantrag zum Vorhaben Anbau einer Technikhalle an eine Aufbrecheinrichtung für das Forstamt auf dem Flurstück 1327/4 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 7. Sitzung am 23.09.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau einer Technikhalle an eine Aufbrecheinrichtung für das Forstamt in Föritztal auf dem Flurstück 1327/4 in der Gemarkung Judenbach

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 24.09.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/087/07/2025

Sitzungsdatum: 23.09.2025

Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung einer Garage zu Lager auf den Flurstücken 127/2 und 126/2 in der Gemarkung Heinersdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 7. Sitzung am 23.09.2025 das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Garage zu Lager in Föritztal OT Heinersdorf auf den Flurstücken 127/2 und 126/2 in der Gemarkung Heinersdorf

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 24.09.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/088/07/2025

Sitzungsdatum: 23.09.2025

Tekturantrag zur Bauvoranfrage Bebauung mit drei Einfamilienhäusern auf dem Flurstück 23/9 in der Gemarkung Judenbach.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 7. Sitzung am 23.09.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zur Bauvoranfrage Bebauung mit drei Einfamilienhäusern in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 23/9 in der Gemarkung Judenbach

In Aussicht zu stellen.

Datum der Ausfertigung: 24.09.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender