Gemeinde Föritztal
Freistaat Thüringen
I.
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit erlassen wird.
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | |
| Ausgaben mit | 14.572.500 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | |
| Ausgaben mit | 1.959.200 Euro |
§ 2
Kreditaufnahme
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme aus dem ThürKIp (Thüringer Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029) wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 900.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaltwird werden nicht festgesetzt.
§ 4
Hebesätze für Realsteuern
Die Steuersätze (Hebesätze) bestimmen sich nach der Satzung der Gemeinde Föritztal über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern vom 11.12.2024.
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Föritztal, den 04.03.2026
Gemeinde Föritztal
Silke Fischer — DS
Bürgermeisterin
II.
Beschluss und Genehmigungsvermerk
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal wurde in der Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 24.02.2026 beschlossen und ordnungsgemäß beim Landratsamt Sonneberg, Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Das Landratsamt Sonneberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2026 die rechtsaufsichtliche Würdigung und Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 erteilt.
III.
Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung
Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026 liegen in der Zeit vom
16.03.2026 bis 24.04.2026
bei der Gemeindeverwaltung Föritztal während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus (§ 57 Abs. 3 ThürKO).
Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Föritztal geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Föritztal, den 04.03.2026
Gemeinde Föritztal
Silke Fischer
Bürgermeisterin — (DS)