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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse 481 - 485

Beschluss Nr. GR/481/43/2023

Sitzungsdatum: 21.03.2023

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.03.2023

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21.03.2023 die vorliegende Tagesordnung.

Datum der Ausfertigung: 22.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/482/43/2023

Sitzungsdatum: 21.03.2023

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.02.2023

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21.03.2023, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.02.2023 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 22.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/483/43/2023

Sitzungsdatum: 21.03.2023

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 28.02.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21.03.2023 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 28.02.2023 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. 474/42/2023 vom 28.02.2023

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023

Beschluss Nr. GR/475/42/2023 vom 28.02.2023

Beschluss über den Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Ingenieurbüro Röpcke zum Bauvorhaben "Errichtung eines Löschwasserbehälters (Tank)" im OT Föritz (Sportplatz/Siedlung)

Beschluss Nr. GR/476/42/2023 vom 28.02.2023

Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Bürgerhaus "Alte Schule Gefell" - Sanierung Toilette, Vergabenummer: 21-140-10 Bauleistung: Sanitär- u. Heizungsinstallation, Wand- u. Bodenbeläge

Beschluss Nr. GR/477/42/2023 vom 28.02.2023

Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Schwimmbad Neuhaus-Schierschnitz: Sanierung Brunnen, Vergabenummer: 22-030-23 Bauleistung: Brunnensanierung

Beschluss Nr. GR/478/42/2023 vom 28.02.2023

Beschluss über den Eintritt in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für den Neubau eines Seniorenzentrums "Am Kronacher Teich" in Föritztal, OT Oerlsdorf, Waldstraße, Gemarkung Oerlsdorf, Flurstück-Nr. 341/1, Wechsel des Vorhabenträgers

Beschluss Nr. GR/479/42/2023 vom 28.02.2023

Beschluss über den Abschluss einer Vereinbarung zur Dienstbarkeitsbestellung mit Eintragungsbewilligung mit dem Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg

Datum der Ausfertigung: 22.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/484/43/2023

Sitzungsdatum: 21.03.2023

Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), in Verbindung mit §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) sowie des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in der Fassung vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 769) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 21.03.2023 die folgende als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung:

Datum der Ausfertigung: 22.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/485/43/2023

Sitzungsdatum: 21.03.2023

Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zum Bebauungsplan Nr. 70/20 "Tiergarten" der Stadt Sonneberg

Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21.03.2023 dem Bebauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der Stadt Sonneberg die gemeindenachbarliche Zustimmung zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 22.03.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal