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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse 403 - 413

Beschluss Nr. BA/403/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 14.02.2023, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 06.12.2022 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/404/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer faltbaren Löschwasserzisterne mit Zaunanlage und Feuerwehrstellplatz in Föritztal OT Rotheul auf dem Flurstück 122/3 in der Gemarkung Rotheul.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs.2 Nr.2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer faltbaren Löschwasserzisterne mit Zaunanlage und Feuerwehrstellplatz in Föritztal OT Rotheul auf dem Flurstück 122/3 in der Gemarkung Rotheul zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/405/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer faltbaren Löschwasserzisterne mit Zaunanlage und Feuerwehrstellplatz in Föritztal OT Weidhausen auf dem Flurstück 383/6 in der Gemarkung Weidhausen.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr.2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer faltbaren Löschwasserzisterne mit Zaunanlage und Feuerwehrstellplatz in Föritztal OT Weidhausen auf dem Flurstück 383/6 in der Gemarkung Weidhausen zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/406/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer faltbaren Löschwasserzisterne mit Zaunanlage und Feuerwehrstellplatz in Föritztal OT Neuenbau auf den Flurstücken 140/11, 140/12, 140/13 und 140/14 in der Gemarkung Neuenbau.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs.2 Nr.2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer faltbaren Löschwasserzisterne mit Zaunanlage und Feuerwehrstellplatz in Föritztal OT Neuenbau auf den Flurstücken 140/11, 140/12, 140/13 und 140/14 in der Gemarkung Neuenbau zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Aussschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/407/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer unterirdischen Löschwasserzisterne mit Feuerwehrstellplatz und umsetzen einer Vereins-Lagerhütte in Föritztal OT Föritz auf dem Flurstück 146/34 in der Gemarkung Föritz.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs.2 Nr.2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer unterirdischen Löschwasserzisterne mit Feuerwehrstellplatz und umsetzen einer Vereins-Lagerhütte in Föritztal OT Föritz auf dem Flurstück 146/34 in der Gemarkung Föritz zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/408/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Bauantrag zum Vorhaben Umbau einer Bestandsgarage mit Lagerfläche im Obergeschoss in Föritztal OT Heinersdorf auf dem Flurstück 1352/14 in der Gemarkung Heinersdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs.2 Nr.2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Umbau einer Bestandsgarage mit Lagerfläche im Obergeschoss in Föritztal OT Heinersdorf auf dem Flurstück 1352/14 in der Gemarkung Heinersdorf zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/409/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vorhaben Neubau Einfamilienwohnhaus mit Bürobereich und Garagen in Föritztal OT Heinersdorf auf dem Flurstück 423/18 in der Gemarkung Heinersdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs.2 Nr.2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 die Zustimmung zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvorhaben Neubau Einfamilienwohnhaus mit Bürobereich und Garagen in Föritztal OT Heinersdorf auf dem Flurstück 423/18 in der Gemarkung Heinersdorf zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/410/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Stahlgittermastes AM II EC Höhe 41,61 m (VF-ID: 0ZYY-OXL-8G0) in Föritztal OT Mupperg auf dem Flurstück 426/3 in der Gemarkung Mupperg.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs.2 Nr.2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Stahlgittermastes AM II EC Höhe 41,61 m (VF-ID: 0ZYY-OXL-8G0) in Föritztal OT Mupperg auf dem Flurstück 426/3 in der Gemarkung Mupperg zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/411/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Bauantrag zum Vorhaben Zweigeschossiger Anbau an einem Einfamilienhaus in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 970/13 in der Gemarkung Heubisch.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs.2 Nr.2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Anbau an einem Einfamilienhaus in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 970/13 in der Gemarkung Heubisch zu erteilen sowie

dem Umfang der Befreiungen wird zugestimmt:

Hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf Dachform-Satteldach und Dachneigung-von 37-48 °. Der neue Anbau soll mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 5-7° ausgeführt werden.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/412/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Bauantrag zum Vorhaben Werkstattanbau an Carport in Föritztal OT Sichelreuth auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Sichelreuth.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs.2 Nr.2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Werkstattanbau an Carport in Föritztal OT Sichelreuth auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Sichelreuth zu erteilen

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/413/32/2023

Sitzungsdatum: 14.02.2023

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvorgaben Betriebsneubau mit Hochregallager und Logistikzentrum auf den Flurstücken 1467/1, 1468, 1469/19, 1472/26, 1467/2, 1469/5 und 1469/20 in der Gemarkung Heubisch

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 gibt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 seine Zustimmung zur Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvorhaben Betriebsneubau mit Hochregallager und Logistikzentrum auf den Flurstücken 1467/1, 1468, 1469/19, 1472/26, 1467/2, 1469/5 und 1469/20 in der Gemarkung Heubisch.

Datum der Ausfertigung: 15.02.2023

Hartmut Hannweber

Ausschussvorsitzender