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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

Die jährlichen Bewirtschaftungsgebühren für die Friedhöfe der Gemeinde Föritztal werden zum 01.05.2024 fällig.

Sollten Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Gebühren automatisch eingezogen. Selbstzahler bitten wir um Überweisung des fälligen Betrages zum Termin.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

Frau Beyer (03675 / 4238-13) und Frau Schelhorn (036764 / 796-38).