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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

HINWEIS zu den Rasengrabstätten und Urnenstelen

Die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass auf oder neben den Gedenkplatten der Rasengrabstätten sowie neben den Urnenstelen das Abstellen von Schalen, sonstigen Bepflanzungen oder zusätzlicher Schmuck (Kerzen, „Ewiges Licht“ Solarleuchten, Windspiele u.s.w.) nicht zulässig sind und entfernt werden!

Bitte nutzen Sie, sofern vorhanden, die vorgesehenen Ablageflächen.

Vielen Dank!