Beschluss Nr. GR/606/54/2024
Sitzungsdatum: 26.03.2024
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 26.03.2024
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 26. März 2024 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.
Datum der Ausfertigung: 26.03.2024
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/607/54/2024
Sitzungsdatum: 26.03.2024
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 53. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.02.2024
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 26. März 2024, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 53. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20. Februar 2024 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 26.04.2024
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/608/54/2024
Sitzungsdatum: 26.03.2024
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 26. März 2024 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 20. Februar 2024 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
Beschluss Nr. GR/600/53/2024 vom 20.02.2024
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.02.2024
Beschluss Nr. GR/601/52/2024 vom 20.02.2024
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 52. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.01.2024
Beschluss Nr. GR/602/53/2024 vom 20.02.2024
Beschluss über die Zustimmung zum Verzicht auf Landabfindung im Flurbereinigungsverfahren Heubisch
Beschluss Nr. GR/603/53/2024 vom 20.02.2024
Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 1016/8, Gemarkung Heubisch
Beschluss Nr. GR/604/53/2024 vom 20.02.2024
Beschluss über die Zustimmung zum Verzicht auf Landabfindung im Flurbereinigungsverfahren Heinersdorf
Beschluss Nr. GR/605/53/2024 vom 20.02.2024
Beschluss über die Genehmigung von Stundungsbescheiden
Datum der Ausfertigung: 26.03.2024
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/609/54/2024
Sitzungsdatum: 26.03.2024
Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Judenbach für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 26.03.2024 die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Judenbach für das Haushaltsjahr 2018.
Datum der Ausfertigung: 26.03.2024
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/610/54/2024
Sitzungsdatum: 26.03.2024
Beschluss über die Entlastung der Bürgermeister, des Staatlich Beauftragten sowie der Beigeordneten der Gemeinde Judenbach
Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 26.03.2024 die Entlastung der Bürgermeister, des Staatlich Beauftragten sowie der Beigeordneten soweit diese die Bürgermeister vertreten haben für das Haushaltsjahr 2018.
Datum der Ausfertigung: 26.03.2024
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/611/54/2024
Sitzungsdatum: 26.03.2024
Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2024 samt ihren Anlagen
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
26. März 2024 die folgende
Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal
für das Haushaltsjahr 2024 samt ihren Anlagen
Datum der Ausfertigung: 26.03.2024
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/612/54/2024
Sitzungsdatum: 26.03.2024
Beschluss über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
Aufgrund des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
26. März 2024, dem
Finanzplan und dem Investitionsprogramm
für die Jahre 2023 - 2027
zuzustimmen.
Datum der Ausfertigung: 26.03.2024
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/613/54/2024
Sitzungsdatum: 26.03.2024
Beschluss über die Haus- und Benutzungsordnung für die Benutzung der Kultursäle der Gemeinde Föritztal
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 26. März 2024 die Haus- und Benutzungsordnung für die Benutzung der Kultursäle der Gemeinde Föritztal
Datum der Ausfertigung: 26.03.2024
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/614/54/2024
Sitzungsdatum: 26.03.2024
Beschluss über die Entgeltfestsetzung für die Benutzung der Kultursäle der Gemeinde Föritztal
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 26. März 2024 die als Anlage beigefügte Entgeltfestsetzung für die Benutzung der Kultursäle der Gemeinde Föritztal.
Datum der Ausfertigung: 26.03.2024
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal