Beschluss Nr. BA/030/03/2025
Sitzungsdatum: 14.01.2025
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 07.11.2024.
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner 3. Sitzung am 14.01.2025, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 07.11.2024 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 15.01.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/031/03/2025
Sitzungsdatum: 14.01.2025
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 14.01.2025.
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 3. Sitzung am 14.01.2025 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.
Datum der Ausfertigung: 15.01.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/032/03/2025
Sitzungsdatum: 14.01.2025
Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen auf den Flurstücken 314/22, 314/38 und 314/40 in der Gemarkung Judenbach.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 3. Sitzung am 14.01.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Föritztal OT Judenbach auf den Flurstücken 314/22, 314/38 und 314/40 in der Gemarkung Judenbach
zu erteilen
sowie dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu zustimmen.
Dem Umfang folgender Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes wird zugestimmt:
Ist:
| • | Baugrenzen sind einzuhalten |
| • | Satteldach 45-60° Dachneigung Wohnhaus + Garagen |
| • | Kniestock max. 1,00m von FFB OG - UK Sparren |
| Soll: | |
| • | Baugrenzen sind nicht einzuhalten |
| • | Satteldach Wohnhaus 30° Dachneigung / Flachdach Garagen und Abstellraum |
| • | Kniestock Wohnhaus 1,50 m von FFB OG - UK Sparren |
Datum der Ausfertigung: 15.01.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/033/03/2025
Sitzungsdatum: 14.01.2025
Bauantrag zum Vorhaben Ersatzneubau einer DDR-Blechgarage - Baujahr 1978 auf dem Flurstück 135/10 in der Gemarkung Gessendorf.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 3. Sitzung am 14.01.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Ersatzneubau einer DDR-Blechgarage - Baujahr 1978 in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 135/10 in der Gemarkung Gessendorf
zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 15.01.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/034/03/2025
Sitzungsdatum: 14.01.2025
Tekturantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung Geschäftshaus als Wohngebäude, Errichtung von Garagen und Carport auf dem Flurstück 626/22 in der Gemarkung Neuhaus.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 3. Sitzung am 14.01.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag Nutzungsänderung Geschäftshaus als Wohngebäude, Errichtung von Garagen und Carport in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 626/22 in der Gemarkung Neuhaus
zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 15.01.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/035/03/2025
Sitzungsdatum: 14.01.2025
Bauantrag zum Vorhaben Neubau Heizhaus mit Hackschnitzellager auf dem Flurstück 170/3 in der Gemarkung Weidhausen.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 3. Sitzung am 14.01.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau Heizhaus mit Hackschnitzellager in Föritztal OT Weidhausen auf dem Flurstück 170/3 in der Gemarkung Weidhausen
zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 15.01.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/036/03/2025
Sitzungsdatum: 14.01.2025
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vorhaben Neubau Einfamilienhaus mit Bürobereich und Garagen auf dem Flurstück 423/18 in der Gemarkung Heinersdorf.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, gibt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 3. Sitzung am 14.01.2025 die Zustimmung zum Antrag auf die 10. Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvorhaben Neubau Einfamilienhaus mit Bürobereich und Garagen in Föritztal OT Heinersdorf auf dem Flurstück 423/18 in der Gemarkung Heinersdorf.
Datum der Ausfertigung: 15.01.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/037/03/2025
Sitzungsdatum: 14.01.2025
Bauantrag zum Vorhaben Umbau und Aufstockung eines Doppelhauses auf den Flurstücken 256/4 und 256/6 in der Gemarkung Heinersdorf.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 3. Sitzung am 14.01.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Umbau und Aufstockung eines Doppelhauses in Föritztal OT Heinersdorf auf den Flurstücken 256/4 und 256/6 in der Gemarkung Heinersdorf
zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 15.01.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/038/03/2025
Sitzungsdatum: 14.01.2025
Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilienhaus, Town & Country - Typ: Bodensee 129 auf dem Flurstück 200/46 in der Gemarkung Lindenberg.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 3. Sitzung am 14.01.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau Einfamilienhaus, Town & Country - Typ: Bodensee 129 in Föritztal OT Lindenberg auf dem Flurstück 200/46 in der Gemarkung Lindenberg
zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 15.01.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender