Beschluss Nr. GR/180/16/2026
Sitzungsdatum: 24.02.2026
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 24.02. 2026
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner 16. Sitzung am 24.02.2026 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.
Datum der Ausfertigung: 25.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/181/16/2026
Sitzungsdatum: 24.02.2026
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 15. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.01.2026
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. Februar 2026, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 15. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20. Januar 2026 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 25.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/182/16/2026
Sitzungsdatum: 24.02.2026
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 20.01.2026 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 20. Januar 2026 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
|
| Beschluss Nr. GR/173/15/2026 vom 20.01.2026 |
|
| Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 15. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.01.2026 |
|
| Beschluss Nr. GR/174/15/2026 vom 20.01.2026 |
|
| Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 16.12.2025 |
|
| Beschluss Nr. GR/175/15/2026 vom 20.01.2026 |
|
| Beschluss über die Auftragsvergabe zur Errichtung eines Löschwassertanks in Föritz, Sportplatz - Landschaftsbauarbeiten (Rück schnitt Bäume und Sträucher) |
|
| Beschluss Nr. GR/176/15/2026 vom 20.01.2026 |
|
| Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Kultursaal Neuenbau-KKA - Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlag e |
|
| Beschluss Nr. GR/177/15/2026 vom 20.01.2026 |
|
| Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Sportlerheim Neuenbau-KKA - Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranl age |
|
| Beschluss Nr. GR/178/15/2026 vom 20.01.2026 |
|
| Beschluss über die Genehmigung eines Stundungsantrages |
|
| Beschluss Nr. GR/179/15/2026 vom 20.01.2026 |
|
| Beschluss über die Zustimmung zum Flächentausch |
Datum der Ausfertigung: 25.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/183/16/2026
Sitzungsdatum: 24.02.2026
Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2026 samt ihren Anlagen
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 die folgende
Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal
für das Haushaltsjahr 2026 samt ihren Anlagen
I.
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 die folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und | |
|
| Ausgaben mit | 14.572.500 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und | |
|
| Ausgaben mit | 1.959.200 Euro |
§ 2
Kreditaufnahme
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme aus dem Thüringer Investitionsprogramm 2026 -2029 wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 900.000,00 Euro festgesetzt. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Hebesätze für Realsteuern
Die Steuersätze (Hebesätze) bestimmen sich nach der Satzung der Gemeinde Föritztal über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern vom 11.12.2024.
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Föritztal, den
Gemeinde Föritztal
Silke Fischer ⇔ DS
Bürgermeisterin
II.
Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung
Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026 liegen in der Zeit
vom ………………………..
bei der Gemeindeverwaltung Föritztal während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus (§ 57 Abs. 3 ThürKO).
Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Föritztal geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Föritztal, den ……………
Gemeinde Föritztal
Silke Fischer
Bürgermeisterin ⇔ (DS)
Datum der Ausfertigung: 25.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/184/16/2026
Sitzungsdatum: 24.02.2026
Beschluss über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029
Aufgrund des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 24. Februar 2026, dem
Finanzplan und dem Investitionsprogramm
für die Jahre 2025 - 2029
zuzustimmen.
Datum der Ausfertigung: 25.02.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal