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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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2. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal

Gemeinde Föritztal

Freistaat Thüringen

 

2. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal

Auf Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) sowie der §§ 1, 2, 10 und 11 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 20.01.2026 die 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal beschlossen, die hiermit erlassen wird.

Artikel 1

Die Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal vom 18.11.2019 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 13/2019 vom 27.11.2019) in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Föritztal vom 24.05.2023 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 6/2023 vom 14.06.2023) wird wie folgt geändert:

Im § 7 Gebührenbemessung wird ein neuer Absatz 6 eingefügt:

„(6) Die Bestimmungen des § 2 der Thüringer Verwaltungsgebührenbemessungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung sind zu berücksichtigen."

Das Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung erhält folgende neue Fassung:

„Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung

der Gemeinde Föritztal

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Föritztal, den 23.02.2026

Gemeinde Föritztal

Silke Fischer ⇔ DS

Bürgermeisterin

Bekanntmachungsnachweise:

Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Föritztal, den 23.02.2026

Silke Fischer ⇔ DS

Bürgermeisterin